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Flächennutzungsplan & Bebauungspläne
Flächennutzungsplan
Aufgabe
Im Flächennutzungsplan ist laut Maßgabe des Baugesetzbuchs “für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen”. Seine größte Außenwirkung entfaltet der Flächennutzungsplan mit der Darstellung neuer potentieller Bauflächen im Stadtgebiet. Er ist die konzeptionelle Grundlage für die nachfolgende Aufstellung verbindlicher Bebauungspläne für einzelne Baugebiete bzw. -projekte.
Dabei erzeugt der Flächennutzungsplan in der Regel keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Insbesondere vermittelt er zum Beispiel allein durch seine Bauflächendarstellungen noch keine direkten Baurechte für Grundstückseigentümer oder Vorhabenträger. Als vorbereitender Bauleitplan wirkt er allerdings über das sogenannte Entwicklungsgebot für Bebauungspläne und andere baurechtliche Satzungen hinaus, unter anderem im Falle des Anpassungsgebots für öffentliche Planungsträger, bei bestimmten Vorkaufsrechten sowie als öffentlicher Belang bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich.
Der Flächennutzungsplan unterliegt der Bindung an die überörtlichen Ziele der Raumordnung und er bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung in Köln. Einige Inhalte des Flächennutzungsplanes werden auf Basis anderer rechtlicher Grundlagen nur übernommen, insbesondere Schutzgebietsausweisungen oder etwa die Trassen überörtlicher Verkehrsachsen, die auf fachgesetzlicher Basis geplant wurden. Für einzelne Teilbereiche oder -inhalte kann der Flächennutzungsplan auch geändert oder in bestimmten Fällen im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Flächennutzungsplan der Stadt Bad Honnef
Die Planzeichnung ist auf den Maßstab 1:10.000 auf Basis der Deutschen Grundkarte ausgelegt; für die Siedlungsbereiche liegen Ausschnittvergrößerungen im Maßstab 1:5.000 vor. Der Flächennutzungsplan hat insgesamt nur eine bereichsscharfe Ausprägung, insofern sollten Lagegenauigkeiten, Flächentiefen oder -breiten unter 10 Metern bzw. Flächengrößen unter 100 Quadratmetern aus dem Plan nicht mehr abgeleitet werden. Auch darüber hinaus sind die Konkretisierungserfordernisse und -möglichkeiten auf Bebauungsplan- oder Vorhabenebene zu beachten.
Planzeichnung zum Stand der redaktionellen Fortschreibung 24.06.2021
FNP 1:10.000 Gesamtplan Stadtgebiet
FNP 1:5.000 Siedlungsbereich Tallage
FNP 1:5.000 Sidlungsbereich Berglage
FNP Legende
Planunterlagen zur 101. Änderung des Flächennutzungsplans
101. Änderung des Flächennutzungsplans – Planzeichnung
101. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung
101. Änderung des Flächennutzungsplans – Zusammenfassende Erklärung
Bebauungspläne – Übersicht
Bebauungspläne regeln über rechtsverbindliche Festsetzungen die städtebauliche Ordnung in bestimmten Bereichen. Sie bestimmen damit die mögliche bauliche oder sonstige Nutzung von Grundstücken. Bebauungspläne sind in der Regel aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan zu entwickeln. Wesentliche Festsetzungen sind zumeist die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die überbaubaren Flächen sowie die Planung der äußeren Erschließung, vor allem der Verkehrsflächen. Die Art der baulichen Nutzung regelt den Baugebietstyp zum Beispiel als reines Wohngebiet, während das Maß der baulichen Nutzung zum Beispiel Aussagen zur maximalen baulichen Ausnutzung der Grundstücksfläche trifft. Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der Bebauungspläne und die Festsetzungsmöglichkeiten sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Die zum Download (siehe unten) bereitgestellten Übersichtspläne mit den Geltungsbereichen der einzelnen, wirksamen Bebauungspläne, Bebauungsplan-Änderungen und Innenbereichssatzungen dienen der ersten Information und Orientierung. So kann ermittelt werden, ob ein Grundstück innerhalb eines entsprechenden Geltungsbereichs liegt. Die Umringe der Bebauungspläne und Grenzen der Innenbereichssatzungen können aufgrund des Maßstabs und der Darstellung geringfügig vom Originalplan abweichen.
Wesentliche und aktuell relevante bzw. in Bearbeitung befindliche Bebauungsplanverfahren sowie das Gebiet für vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sind mit ihren Geltungsbereichen nachrichtlich zur Information in die Übersichtspläne übernommen worden.
Bebauungsplan-Gebiete Stadt Bad Honnef – Ausschnitt Siedlungsbereich Tallage
Bebauungsplan-Gebiete Stadt Bad Honnef – Ausschnitt Siedlungsbereich Berglage
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Rechtskräftige Bebauungspläne (ab 13.05.2017) – Download-Angebot
Die Stadt Bad Honnef stellt entsprechend des § 10a Abs. 2 Baugesetzbuch die nach dem 13. Mai 2017 neu aufgestellten Bebauungspläne inklusive der entsprechenden Begründungen und, soweit vorhanden, der zusammenfassenden Erklärungen nachfolgend zum Download bereit:
Stadtteil Rhöndorf
Bebauungsplan Nr. 1-140 “Haus Rheinfrieden – Nell-Breuning-Berufskolleg” – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 1-140 “Haus Rheinfrieden – Nell-Breuning-Berufskolleg” – Begründung
Bebauungsplan Nr. 27 “Firma Penaten” -Aufhebung- – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 27 “Firma Penaten” -Aufhebung- – Begründung
Bebauungsplan Nr. 27 – 2. Änderung -Aufhebung- – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 27 – 2. Änderung -Aufhebung- – Begründung
Stadtteil Bad Honnef-Mitte
Bebauungsplan Nr. 1-125 “Ehemalige Drachenquelle” – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 1-125 “Ehemalige Drachenquelle” – Begründung
Bebauungsplan Nr. 1-137 “Neubau St. Josef Schule” – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 1-137 “Neubau St. Josef Schule” – Begründung
Bebauungsplan Nr. 1-133 “Villa Schaaffhausen” – Planzeichnung Blatt 1
Bebauungsplan Nr. 1-133 “Villa Schaaffhausen” – Planzeichnung Blatt 2
Bebauungsplan Nr. 1-133 “Villa Schaaffhausen” – Begründung
Bebauungsplan Nr. 1-119 “Im Malerwinkel” – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 1-119 “Im Malerwinkel” – Begründung
Bebauungsplan Nr. 1-124 “Postgelände” – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 1-124 “Postgelände” – Begründung
Bebauungsplan Nr. 1-148 “Erweiterung Fußgängerzone – Franz-Xaver-Platz – Am Saynschen Hof” – Planzeichnung Teil 1
Bebauungsplan Nr. 1-148 “Erweiterung Fußgängerzone – Franz-Xaver-Platz – Am Saynschen Hof” – Planzeichnung Teil 1a
Bebauungsplan Nr. 1-148 “Erweiterung Fußgängerzone – Franz-Xaver-Platz – Am Saynschen Hof” – Planzeichnung Teil 1b
Bebauungsplan Nr. 1-148 “Erweiterung Fußgängerzone – Franz-Xaver-Platz – Am Saynschen Hof” – Planzeichnung Teil 2
Bebauungsplan Nr. 1-148 “Erweiterung Fußgängerzone – Franz-Xaver-Platz – Am Saynschen Hof” – Begründung
Stadtteil Selhof
Bebauungsplan Nr. 1-145 “Sport- und Quartierszentrum Menzenberger Straße” – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 1-145 “Sport- und Quartierszentrum Menzenberger Straße” – Begründung
Bebauungsplan Nr. 47 – 5. Änderung “Hagerhof” – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 47 – 5. Änderung “Hagerhof” – Begründung
Stadtteil Aegidienberg
Bebauungsplan Nr. 6-142 “Dachsberg II” – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 6-142 “Dachsberg II” – Textliche Festsetzungen; Begründung
Bebauungsplan Nr. 6-114 “Orscheider Straße/Steinacker” – Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 6-114 “Orscheider Straße/Steinacker” – Begründung
Fluchtlinienpläne
Fluchtlinienpläne wurden aufgrund des „Gesetzes über die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen und ländlichen Ortschaften vom 2.7.1875“ (sog. Preußisches Fluchtliniengesetz) erlassen. Mit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) im Jahr 1960 gelten Fluchtlinienpläne gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG als übergeleitete, einfache Bebauungspläne.
Fluchtlinienpläne enthalten nur Straßenfluchtlinien und Baufluchtlinien; zu diesen Plänen liegen keine weiteren textlichen Festsetzungen vor. Fluchtlinien sind diejenigen Linien, die bei der Bebauung eines Grundstückes einzuhalten sind. Sie geben dem Straßenkörper seine Lage und Richtung, begrenzen ihn in seiner Länge und Breite (= Straßenfluchtlinien) und geben die Grenze an, über die bei einer Bebauung die Gebäude an ihrer Vorderseite nicht errichtet werden dürfen (Baufluchtlinie). Jeder Fluchtlinienplan muss eine Baufluchtlinie schaffen. Ist nur eine Fluchtlinie festgesetzt, so bildet sie gleichzeitig die Straßen- und Baufluchtlinie.
Hier können Sie eine Übersicht über die Lage der Fluchtlinienpläne einsehen:
Auskunft zu Bauleitplänen
Das Auskunftsangebot zu Bauleitplänen finden Sie auf dem Kommunalportal der Stadt Bad Honnef unter den nachfolgenden Links:
Stadtplanung
Dirk Wiehe
Fachdienstleiter
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224/184-246
dirk.wiehe@bad-honnef.de
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