Beteiligungsverfahren zur Stadtplanung

Beteiligungsverfahren zur Stadtplanung

Während der Aufstellung von Bauleitplänen besteht in der Regel in zwei Stufen die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, sich zu informieren und eventuell mit einer Stellungnahme (Anregungen/ Änderungswünsche/ Bedenken) im Rahmen des Verfahrens zu beteiligen:

Bei der „frühzeitigen Beteiligung“ wird die Öffentlichkeit möglichst zu Beginn im Planungsprozess, in der Regel nach einem Planaufstellungsbeschluss durch den zuständigen Ausschuss und nach Erarbeitung eines ersten Konzeptes, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Hierzu werden die Pläne bei der Stadtverwaltung Bad Honnef üblicherweise für 2 Wochen zur Unterrichtung bereitgehalten und zusätzlich oder alternativ in einem Bürgerdialog vorgestellt. Ein Bürgerdialog wird insbesondere bei komplexeren Planungen vorgesehen.

In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung und eventueller Fachgutachten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in der Regel für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser „öffentlichen Auslegung“ kann jeder eine Stellungnahme zu der Planung vorbringen, sinnvollerweise in Form einer begründeten schriftlichen Eingabe. Im Anschluss an die Beteiligungsverfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ausgewertet und den Gremien zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt.

Welche Planungen zur Diskussion gestellt werden, wann und wo die öffentliche Information stattfindet und welche Fristen zur Stellungnahme bestehen, wird auch über das Amtsblatt der Stadt Bad Honnef bekannt gegeben.

Aktuelle Beteiligungsverfahren:

Bebauungsplan Nr. 6-139 „Rederscheider Weg – Drosselweg“

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Im Zeitraum von Dienstag, 16.04.2024 bis einschließlich Freitag, 17.05.2024.

Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf 6-139

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6-139 „Rederscheider Weg-Drosselweg“ wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs eine Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen durchgeführt.

Sie haben bis einschließlich Freitag, 17.05.2024 die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.

Schriftliche Äußerungen können Sie bis zum oben genannten Zeitraum per E-Mail an bauleitplanverfahren@bad-honnef.de oder an die nachfolgende postalische Anschrift übermitteln:

Stadt Bad Honnef
Fachdienst Stadtplanung
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef

Über folgenden Link gelangen Sie zur öffentlichen Bekanntmachung.

Unterlagen zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung:

Lärmaktionsplanung „Straße“ (Stufe 4) der Stadt Bad Honnef

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Im Zeitraum von Dienstag, 16.04.2024 bis einschließlich Freitag, 17.05.2024.

Auszug Umgebungslärmkarte NRW

Für die Durchführung der Lärmaktionsplanung „Straße“ (Stufe 4) wird unter Berücksichtigung von § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) der Entwurf des Berichtes hierzu im Internet veröffentlicht und eine öffentliche Auslegung durchgeführt.

Sie haben bis einschließlich Freitag, 17.05.2024 die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.

Schriftliche Äußerungen können Sie bis zum oben genannten Zeitraum per E-Mail an bauleitplanverfahren@bad-honnef.de oder an die nachfolgende postalische Anschrift übermitteln:

Stadt Bad Honnef
Fachdienst Stadtplanung
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef

Über folgenden Link gelangen Sie zur öffentlichen Bekanntmachung.

Unterlagen zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung:

Stadtplanung

Dirk Wiehe
Fachdienstleiter
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224/184-246
dirk.wiehe@bad-honnef.de

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