Beteiligungsverfahren zur Stadtplanung
Während der Aufstellung von Bauleitplänen besteht in der Regel in zwei Stufen die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, sich zu informieren und eventuell mit einer Stellungnahme (Anregungen/ Änderungswünsche/ Bedenken) im Rahmen des Verfahrens zu beteiligen:
Bei der „frühzeitigen Beteiligung“ wird die Öffentlichkeit möglichst zu Beginn im Planungsprozess, in der Regel nach einem Planaufstellungsbeschluss durch den zuständigen Ausschuss und nach Erarbeitung eines ersten Konzeptes, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Hierzu werden die Pläne bei der Stadtverwaltung Bad Honnef üblicherweise für zwei Wochen zur Unterrichtung bereitgehalten und zusätzlich oder alternativ in einem Bürgerdialog vorgestellt. Ein Bürgerdialog wird insbesondere bei komplexeren Planungen vorgesehen.
In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung und eventueller Fachgutachten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in der Regel für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser „öffentlichen Auslegung“ kann jeder eine Stellungnahme zu der Planung vorbringen, sinnvollerweise in Form einer begründeten schriftlichen Eingabe. Im Anschluss an die Beteiligungsverfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ausgewertet und den Gremien zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt.
Welche Planungen zur Diskussion gestellt werden, wann und wo die öffentliche Information stattfindet und welche Fristen zur Stellungnahme bestehen, wird auch über das Amtsblatt der Stadt Bad Honnef bekannt gegeben.
Aktuelle Beteiligungsverfahren:
Bebauungsplan Nr. 27 „Firma Penaten“ – Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Gelegenheit zur Äußerung zur Planung
im Zeitraum vom Montag, 20.03.2023 bis einschließlich Montag, 03.04.2023.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Firma Penaten“ – Aufhebung wird gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durchgeführt.
Sie haben bis einschließlich Montag, 03.04.2023 die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.
Schriftliche Äußerungen können Sie bis zum o.g. Zeitpunkt an: bauleitplanverfahren@bad-honnef.de oder an die hier aufgeführte postalische Anschrift senden:
Stadtverwaltung Bad Honnef
Fachdienst 3-61 / Stadtplanung
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
Über diesen Link gelangen Sie zur Bekanntmachung.
Sachlicher Hinweis zu diesem Verfahren: Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich die förmliche Aufhebung der bisherigen Satzung zum genannten Bebauungsplan. Weitergehende, zusätzliche bzw. geänderte planungsrechtliche Festsetzungen oder Regelungen innerhalb des Plangebiets sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Bebauungsplan Nr. 27, 2. Änderung – Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Gelegenheit zur Äußerung zur Planung
im Zeitraum vom Montag, 20.03.2023 bis einschließlich Montag, 03.04.2023.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27, 2. Änderung – Aufhebung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durchgeführt.
Sie haben bis einschließlich Montag, 03.04.2023 die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.
Schriftliche Äußerungen können Sie bis zum o.g. Zeitpunkt an: bauleitplanverfahren@bad-honnef.de oder an die hier aufgeführte postalische Anschrift senden:
Stadtverwaltung Bad Honnef
Fachdienst 3-61 / Stadtplanung
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
Über diesen Link gelangen Sie zur Bekanntmachung.
Sachlicher Hinweis zu diesem Verfahren: Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich die förmliche Aufhebung der bisherigen Satzung zum genannten Bebauungsplan. Weitergehende, zusätzliche bzw. geänderte planungsrechtliche Festsetzungen oder Regelungen innerhalb des Plangebiets sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Stadtplanung
Dirk Wiehe
Fachdienstleiter
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224/184-246
dirk.wiehe@bad-honnef.de