Kurzfristige Anordnung eines beidseitigen Halteverbots an der Löwenburgstraße

In der Löwenburgstraße in Rhöndorf muss bereits in der kommenden Woche ein beidseitiges Halteverbot angeordnet und eingerichtet werden. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung durch das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef. Im Rahmen der Überprüfung waren nach Eingang von Beschwerden Ortstermine unter anderem mit dem Entsorgungsunternehmen RSAG, ein Anhörungsverfahren und eine Beratung mit der Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Bonn durchgeführt sowie Rückmeldungen aus Rettungs- und Löscheinsätzen berücksichtigt wurden. Um die seitens der Straßenverkehrsbehörde festgeschriebene Fahrbahnbreite von 5,05 Meter zu erreichen und die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen kurzfristig sicherzustellen, wird das beidseitige Halteverbot bereits am Montag, den 21.11.2022 eingerichtet.

Insbesondere an den Wochenenden und verstärkt in den Sommermonaten hat das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef Beschwerden erhalten, sodass während dieser Jahreszeiten durch die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes verstärkt Kontrollen durchgeführt und Verwarnungen ausgesprochen wurden. Ferner wurde bei einem Ortstermin mit dem Entsorgungsunternehmen RSAG festgestellt, dass eine reibungslose Leerung der Mülltonnen aufgrund der derzeitigen Parksituation nicht mehr gewährleistet ist. Auch hatte die Feuerwehr der der Stadt mitgeteilt, die aktuelle Parksituation kritisch zu betrachten, weil dadurch vorgeschriebene Hilfsfristen bei Notfalleinsätzen gefährdet werden könnten. So war es etwa im Dezember 2021 im Rahmen einer Alarmübung aufgrund zu eng geparkter Fahrzeuge auf der Löwenburgstraße dazu gekommen, dass sich das Einsatzfahrzeug festgefahren hatte.
In einigen wenigen Bereichen, in denen die verbleibende Fahrbahnbreite neben einem abgestellten Pkw noch mindestens 5,05 Meter betragen würde, sollen zeitnah Parkflächen eingezeichnet werden.