250.000 Euro Landesförderung für die Stärkung der Bad Honnefer Innenstadt

Die Stadt Bad Honnef kann ihr Konzept zur Stärkung der Innenstadt umsetzen und erhält hierfür 250.000 Euro Fördermitteln vom Land Nordrhein-Westfalen. Einschließlich des 40-prozentigen Eigenanteils der Stadt werden somit in den nächsten drei Jahren rund 415.000 Euro in die Förderung der Innenstadt investiert. Nach der Nutzung anderer Förderpakete in den Vorjahren hatte die Stadt Bad Honnef ein Konzept zur Fortführung von Projekten und Maßnahmen in der Innenstadt erarbeitet. Auf Grundlage des Konzeptes hatte die Stadt einen Antrag auf Fördermittel des Programms “Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren” vorbereitet, der am 15. Juni vom Stadtrat einstimmig beschlossen und sogleich beim Land eingereicht wurde.

Nun ist der Förderbescheid bei der Stadt eingegangen und darf gefeiert werden. Bürgermeister Otto Neuhoff: „Hier hat sich die konzeptionelle Vorarbeit einmal mehr gelohnt. Als der Förderaufruf kam waren wir gut vorbereitet. Es ist der richtige Impuls zur richtigen Zeit für die Belebung unserer Innenstadt. Ich danke dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und Ministerin Ina Scharrenbach für den Förderbescheid: die Förderung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Monaten und Jahren die Zeit der großen Bauprojekte, gut zu überbrücken und dabei die Chancen der Veränderung gemeinsam zu nutzen.”

Bereits ab 1. Januar 2024 können die Fördermittel abgerufen und verwendet werden, kündigt Wirtschaftsförderin Johanna Liel an: “Mit den anstehenden Bauprojekten wird neuer, moderner Raum für großflächigen Einzelhandel entstehen, der uns bislang in der Innenstadt schmerzlich gefehlt hat. Die uns nun zugesprochene Förderung versetzt uns in die Lage, auch die flankierenden kleineren und zum Teil leerstehenden Einzelhandelsflächen in der Attraktivität zu steigern.” So erhalten Neugründungen, Filialisten, Einzelhändler und Gastronomen bei einer Anmietung eines Leerstands die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre Zuschüsse zur Miete zu erhalten. Voraussetzung für einen Zuschuss nach der Förderrichtlinie des Landes ist ist, dass auch die Eigentümer einer Geschäftsimmobilie die Gründung bzw. Neuansiedlung durch einen Mietvertrag unterstützen, dessen Mietzins höchstens 70 Prozent des letzten Mietvertrags der Immobilie beträgt.

Ein weiterer Baustein der Förderung ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, erklärt Wirtschaftsförderin Johanna Liel: „Die Stadt wird die privaten Investitionen in die Neubauten durch Investitionen in ein hochwertiges Umfeld flankieren. Mit den Fördermitteln wollen wir moderneres Stadtmobiliar anschaffen, aber auch eine sogenannte Wanderbaumallee und andere Gestaltungselemente zur Förderung der Aufenthaltsqualität aufstellen. Wir schaffen damit weiteren Nährboden für gute Entwicklungen. Damit darauf Neues erwachsen kann, braucht es sowohl das Zusammenspiel der Immobilieneigentümer, des Handels und der Dienstleister als auch die Bürgerinnen und Bürger und Gäste aus der Region, die unser Zentrum besuchen und die neu aufkeimenden Angebote auch nutzen.“