Hundesteuer – Steuerermäßigung
Eine Steuerermäßigung kann auf Antrag für Empfänger von lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gewährt werden. Der Antrag auf Steuerermäßigung muss schriftlich beim Steueramt gestellt werden.
Besonderheiten / Hinweise
Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, wird diese zeitlich befristet gewährt. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) müssen dem Antrag eine Kopie des Bewilligungsbescheides beilegen.
Andere Antragsteller müssen folgende Unterlagen in Kopie dem Antrag beifügen:
- Bescheinigung über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Bewilligungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nebst Anlagen, etc.),
- evtl. Bescheinigung über Unterhaltsleistungen
- Bescheinigung über die Höhe der Miete
- Bescheinigung über die Höhe der Heizkosten
- evtl. Wohngeldbescheid
Bearbeitungskosten
Gebührenfrei
Ansprechpartner / -innen
Frank Giesen
Sachbearbeiter
Zimmer 245
Telefon: 02224/184-148
Telefax: 02224/184-4148
E-Mail-Adresse: frank.giesen@bad-honnef.de