Neue Bewohnerparkausweise: Stadt Bad Honnef setzt Ratsbeschluss zur Förderung der Mobilitätswende durch Anpassung der Gebühren um

Einige Straßenzüge in Bad Honnef sind sogenannte Parkraumbewirtschaftungszonen, in denen das Parken durch zeitliche Einschränkungen und Bewohnerparkausweise gesteuert wird.

Bad Honnef. Wer für das neue Jahr 2024 einen Bewohnerparkausweis beantragt hat, hat hierfür auch die seit Jahresbeginn festgesetzte und durch den Stadtrat angepasste Gebühr zu entrichten. Anders als in den Vorjahren berücksichtigt die neue Gebühr sowohl die Größe des Fahrzeugs als auch den Bodenrichtwert in der jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszone.

Hintergrund der Gebührenanpassung ist die ausführliche Beratung des Rates der Stadt Bad Honnef und seiner Ausschüsse im Jahr 2023. Über die Anpassung der Gebühren hatte die Presse vielfach berichtet. Ferner wurde die Anpassung der Gebühren im Amtsblatt der Stadt sowie über eigene Kanäle der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bekanntgemacht:

Am 14. Dezember 2023 hatte der Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen beschlossen, die Gebühren für Bewohnerparkausweise zu anzupassen. Bislang war die Gebühr auf eine Höhe von maximal 30,70 Euro pro Jahr gedeckelt. In Bad Honnef wurde bislang eine Gebühr von 30,00 Euro pro Fahrzeug und Jahr erhoben. Dieser historisch erwachsene Gebührendeckel wurde zwischenzeitlich durch den Bundes- und Landesgesetzgeber aufgehoben.

Mit der Anpassung der Gebühren für das Bewohnerparken folgt der Rat der Stadt Bad Honnef dem Gedanken, das der öffentliche Raum einen Wert hat. Insbesondere in engen Straßenzügen der Tallage und Straßen mit hohem Parkdruck entsprach die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums für das Abstellen privater Kraftfahrzeuge für eine Jahresgebühr von 30,00 Euro – umgerechnet etwa 8 Cent am Tag – nicht mehr der Bedeutung und des Werts öffentlichen Raums.

Daher hat der Rat der Stadt Bad Honnef beschlossen, den Gestaltungsspielraum der Bewohnerparkgebühren zugunsten einer angemessenen Bepreisung für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums zu nutzen. “Daraus eventuell erzielte Mehreinnahmen werden durch die Kämmerei der Stadt ermittelt und in die Förderung der Mobilitätswende investiert”, kündigt Bürgermeister Otto Neuhoff an: “Die Mehreinnahmen investieren wir in den Ausbau des Angebots im Öffentlichen Personennahverkehr sowie in die die Verbesserung von Geh- und Radwegen in unserer Stadt.” Im Sinne der Gebührengerechtigkeit wurde eine transparente Berechnungsgrundlage geschaffen, die verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen die Fahrzeuggröße und auch der Bodenrichtwert. Wer ein großes Fahrzeug wie einen Kleinbus oder ein SUV im öffentlichen Raum parken und hierfür viel Platz in Anspruch nehmen will, zahlt also mehr als der Fahrer eines Kompakt- oder Kleinwagens innerhalb der gleichen Parkraumbewirtschaftungszone. In Zonen mit hohem Bodenrichtwert ist die Gebühr höher als in Zonen mit niedrigerem Bodenrichtwert.

Mit dieser Art der Berechnung folgt die Stadt Bad Honnef dem Modell des Zukunftsnetzes Mobilität NRW, das für eine gerechte Gebührenerhebung und eine angemessene Verteilung finanzieller Belastungen sorgt, erklärt Bürgermeister Otto Neuhoff: “In vielen Fällen wurden private Pkws auch aufgrund der vergleichsweise geringen Jahresgebühr lieber im öffentlichen Raum als vorhandenem privaten Grund abgestellt. Wir rechnen fest damit, dass vorhandene Grundstückszufahrten und private Garagen jetzt wieder zum Parken genutzt werden.” Durch die Verlagerung auf privaten Grund wird der öffentliche Raum für andere Nutzer zugänglich gemacht und der Parkdruck in den Straßenzügen reduziert. Zugleich dient die vom Stadtrat angepasste Gebühr der Förderung der nachhaltigen Mobilität, erinnert der Bürgermeister: „Wir haben in der jüngeren Vergangenheit bereits viel in den Mobilitätswandel investiert und werden dies auch weiter tun. Nach der

Taktverdichtung im ÖPNV, den neuen Kleinbuslinien in Selhof, dem Schnellbus von und nach Asbach sowie dem Aufbau des RSVG-Bike-Verleihsystems ist im Herbst 2023 auch das neue e-CarSharing-Angebot an den Start gegangen. Zudem investieren wir kontinuierlich in bessere Radwege. Alle Maßnahmen haben das gemeinsame und vom Rat im Integrierten Klimaschutzkonzept untermauerte Ziel, umweltfreundliche und nachhaltige Alternativen zum eigenen Auto mit Verbrennungsmotor zu schaffen. Hierbei wird uns die angepasste Bewohnerparkgebühr helfen.“