Jugendamt der Stadt sucht für nächste Amtsperiode 2024-2028 Jugendschöffinen und Jugendschöffen
Das Jugendamt der Stadt Bad Honnef sucht für die nächste Amtsperiode (01.01.2024 bis 31.12.2028) Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Es werden interessierte und verantwortungsbewusste Bürger/innen gesucht, die für die Jugendstrafkammern beim Landgericht Bonn und für das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn als Jugendschöffin oder Jugendschöffe für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen tätig sein möchten.
Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter/innen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer/innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen sowie Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt werden.
Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen entscheiden mit den Berufsrichter/innen der Jugendstrafkammer bzw. dem Jugendschöffengericht über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.
Das Amt der Jugendschöffinnen und der Jugendschöffen ist verantwortungsvoll und verlangt in hohem Maße Objektivität, Unvoreingenommenheit, ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, Standhaftigkeit, Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung, Selbstständigkeit, Menschenkenntnis, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen.
Die teils sehr anstrengenden Sitzungen erfordern letztendlich auch eine körperliche Eignung. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Interessierte können sich ab Januar 2023 beim Jugendamt der Stadt Bad Honnef auf die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen setzen lassen. Bewerbungen werden auch schon jetzt entgegengenommen. Die Vorschlagsliste wird vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Bad Honnef verabschiedet und an das Amtsgericht zur Entscheidung weitergeleitet. Die Wahl erfolgt dann von dort durch den Schöffenwahlausschuss.
Melden können sich alle interessierten Bürger/innen, die in Bad Honnef wohnen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Die Bewerber/innen müssen bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Diese können dem Bewerbungsbogen entnommen werden. Das Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt kann im Fachdienst Jugendamt der Stadt Bad Honnef angefordert oder auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef www.bad-honnef.de heruntergeladen werden. Ansprechpartnerin: Heike Profitlich, Tel.: 02224 184 274, Mail: heike.profitlich@bad-honnef.de.
Interessentinnen und Interessenten für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 15.03.2023 an das Jugendamt der Stadt Bad Honnef.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie im Internet:
- Ausführliche allgemeine Seite zur Schöffenwahl: www.schoeffenwahl.de
- Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V. www.schoeffen.de
- Landesverband Nordrhein-Westfalen – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffen-nrw.de