Hilfe zur Pflege

Personen, die pflegebedürftig sind und keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten. Auch Personen, die bereits ein Pflegegeld erhalten, das jedoch zur Deckung des Pflegebedarfs nicht ausreicht, können ggfs. aufstockende Hilfe zur Pflege beantragen. Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seiner Angehörigen sind jedoch vorrangig zu prüfen.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Bad Honnef nur ambulante Hilfen bearbeitet. Soweit es um Hilfen in Einrichtungen geht, z.B. die Übernahme von Heimpflegekosten, ist das Sozialamt der Kreisverwaltung Siegburg zuständig (Telefon 02241/13-0)

Ihre Ansprechpartner:

Astrid Behr
Telefon: 02224/184-187
E-Mail: astrid.behr@bad-honnef.de

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