Fragen und Antworten zur zeitweisen Flüchtlingsunterkunft in Selhof

Die Jugendherberge Bad Honnef wird zur temporären Flüchtlingsunterkunft des Landes NRW. Zuständig für die Belegung und die Organisation ist die Bezirksregierung Köln.
Die Bezirksregierung Köln will mit der neuen Flüchtlingsunterkunft in der Jugendherberge die zum Teil volle Belegung anderer Liegenschaften für die Dauer der Coronapandemie entlasten. Anders als zum Beispiel in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Sankt Augustin sind die einzelnen Zimmer der Jugendherberge jeweils mit einem eigenen Bad ausgestattet. Gemeinschaftsduschen oder Toiletten-Container, in denen Personen unterschiedlicher Zimmer oder Gruppen miteinander in Kontakt kommen und dadurch eine Virusinfektion weiterverbreiten könnten, gibt es in der Jugendherberge nicht.

Wie die Bezirksregierung Köln auf Nachfrage mehrfach bestätigt hat, sollen in Bad Honnef „insbesondere Familien mit Kindern sowie Personen, bei denen eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 einen schweren Krankheitsverlauf nehmen kann“ untergebracht werden. Die Bezirksregierung habe in anderen Einrichtungen die Erfahrung gemacht, dass die Familien mit Kindern und Geflüchtete der medizinischen Risikogruppe in großer Sorge seien, sich in den großen Unterkünften zu infizieren. Entsprechend dankbar seien die Personen für ihre Verlegung in kleinere Unterkünfte.
Es sollen, wie die Bezirksregierung Köln mitteilt, Personen aus der Erstaufnahmeeinrichtung und ZUE Bonn nach Bad Honnef verlegt werden. Eine Zuweisung aus der ZUE Sankt Augustin ist nicht vorgesehen.

Die Bezirksregierung hat betont, dass der Mietvertrag für die Jugendherberge für ein halbes Jahr abgeschlossen wurde. Die Belegung der neuen Flüchtlingsunterkunft ist lediglich bis Ende des Jahres vorgesehen. Danach soll wieder der ursprüngliche Beherbergungsbetrieb aufgenommen werden.

Die Jugendherberge soll maximal zu zwei Dritteln belegt werden. Das entspräche bis zu 120 Personen, die in den Zimmern mit zwei bis zehn Betten untergebracht werden.

Die Bezirksregierung hat ein umfassendes Schutzkonzept für die Unterkunft erarbeitet. So werden alle Personen von vorneherein in Gruppen eingeteilt. Jede Gruppe hat eigene Zeiten für die Mahlzeiten oder die Taschengeldausgabe. Durch diese sogenannte Kohortierung und andere organisatorische Maßnahmen soll der Kontakt der Personen untereinander reduziert werden. Sollte es zu einem Infektionsfall in der Einrichtung kommen, soll der Kreis der möglichen Kontaktpersonen im Idealfall auf die jeweilige Kohorte begrenzt werden.
Zudem wird im Gebäude eine separate Quarantänestation vorbereitet. Im Falle einer Infektion oder eines Infektionsverdachts könnten die Personen in ihren Zimmern mit Speisen und medizinisch versorgt werden.

Vertreter des Bürgervereins haben die Frage bzw. die Forderung nach Corona-Testungen aller neuen Bewohner der neuen Flüchtlingsunterkunft geäußert. Die Bezirksregierung hatte bislang keine (erneute) Testung der Bewohner geplant, sofern diese keine Symptome zeigten. Dies sei landeseinheitlicher Standard für den Schutz vor dem Coronavirus in Flüchtlingseinrichtungen des Landes. Die Stadt Bad Honnef zeigt für die Forderung der Bürgerschaft Verständnis und führt derzeit Gespräche mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Bezirksregierung um dies zu veranlassen.

Die Bezirksregierung Köln hat eine Betreuungsperson für die Flüchtlingsunterkunft Bad Honnef abgestellt, die ein Büro in der Unterkunft beziehen wird.
Für den Betrieb setzt die Bezirksregierung auf das Schweizer Unternehmen ORS, mit dem es eine lange und sehr zufriedenstellende Zusammenarbeit in anderen Unterkünften gibt. Mitarbeiter von ORS sind rund um die Uhr vor Ort. Ebenfalls 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche vor Ort sind Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes BEWA, mit dem die Bezirksregierung Köln ebenfalls seit längerer Zeit erfolgreich zusammenarbeitet.

Der Sicherheitsdienst wird erfassen, ob und welche Personen die Unterkunft betreten oder verlassen. Dies ist notwendig, um jederzeit zu wissen, wie viele Personen derzeit im Gebäude sind und zum Beispiel im Falle eines Brandes gesucht oder evakuiert werden müssten. Die Bewohner der Flüchtlingsunterkunft dürfen, sofern sie nicht unter Quarantäne stehen, die Unterkunft jederzeit verlassen.
Um zu vermeiden, dass eine unwissentlich infizierte Person das Virus in die Flüchtlingsunterkunft mitbringt, wurde seitens der Bezirksregierung vorerst ein Besuchsverbot ausgesprochen. Das Besuchsverbot gilt auch für ehrenamtliche Helfer der Flüchtlingshilfe.
Umgekehrt dürfen und werden sich die Bewohner der Unterkunft frei bewegen, sodass sie auch die Angebote für Geflüchtete und Integrationsmaßnahmen im Stadtgebiet wahrnehmen können.

Kinder von Familien, die in Flüchtlingsunterkünften des Landes gemeldet sind, unterliegen nicht der Schulpflicht. Den Familien steht es jedoch frei, ihre Kinder selbstständig zum Unterricht in einer Schule anzumelden.

Es handelt sich bei den insgesamt 50 Parkplätzen um Privatparkplätze des Jugendherbergsgebäudes. Die Jugendherberge hat bislang geduldet, dass die verfügbaren Parkplätze auch von Wanderern oder Anwohnern mitgenutzt wurden. Da nun mehr Personal, etwa Mitarbeiter des Betreibers ORS und des Sicherheitsdienstes BEWA, im Gebäude tätig sind, werden die Parkplätze nun für die Mitarbeiter benötigt

Die Stadt Bad Honnef aktualisiert die Informationen rund um dieses Thema kontinuierlich. Darüber hinaus bündeln wir weitere Fragen zur Weitergabe an die zuständige Bezirksregierung Köln und – soweit sie die Stadt betreffen –  an die ensprechenden städtischen Dienststellen weiter.
E-Mail: info@bad-honnef.de