FÖRDERAUFRUF

Auf Basis der Förderrichtlinie KsNI veröffentlicht die Bewilligungsbehörde (das Bundesamt für Güterverkehr BAG) mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen regelmäßig Förderaufrufe.

In diesen werden Hinweise zum Antragsverfahren und zu inhaltlichen Anforderungen gegeben sowie Förderschwerpunkte und Antragsfristen benannt. Zudem werden Kriterien definiert, nach denen die eingehenden Anträge priorisiert werden. Das BAG veröffentlicht bis zu vier Förderaufrufe pro Kalenderjahr.

Hier finden Sie die aktuellen Förderaufrufe. Abonnieren Sie den Newsletter, um automatisch über offene Förderaufrufe informiert zu werden.

Weiteren Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch auf der Webseite des BAG.

 

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