Bürgermeister Neuhoff bringt Entwurf des Haushaltes 2024 ein: unaufschiebbare Herausforderungen stehen einer unzureichender Gemeindefinanzierung gegenüber 

Bad Honnef. „Die Politik des Bundes mag zwar aus Berliner Sicht zu Entlastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen, dafür aber werden den Kommunen Einnahmen in erheblichem Umfang entzogen.“ Mit dieser deutlichen Kritik an den übergeordneten Ebenen Bund und Land verband Bürgermeister Otto Neuhoff die Einbringung des Haushaltes 2024 in den Rat der Stadt Bad Honnef. Dieses Mal hatte er den Haushalt aufgrund des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Neufassung der Haushaltsvorschriften in der Gemeindeordnung erst in die letzte Sitzung vor Weihnachten mitgebracht. Von „Weihnachtgeschenken“ konnte allerdings keine Rede sein: „Die finanziellen Probleme und erheblich Unsicherheiten sind gewachsen, während die Herausforderungen immer weniger Aufschub dulden.“  

Die drängenden Themen beziehen sich vor allem auf nötige Investitionen in die Infrastruktur, etwa für Bildung. Konkrete Beispiele: die Modernisierung des Siebengebirgsgymnasiums, die Digitalisierung der Schulen und der Ausbau der Offenen Ganztagsschulen (OGS). Ebenso auf der Liste stehen aber auch Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und für die Mobilität der Zukunft. So müssen beispielsweise noch viele städtische Gebäude energetisch saniert werden, um den Weg zur Klimaneutralität einzuschlagen und das Großprojekt Rheinradweg zur Stärkung des CO2-neutralen Radverkehrs umgesetzt werden. 

Für das kommende Jahr plant die Stadt Bad Honnef derzeit mit einem Defizit in Höhe von rd. 4,9 Mio. Euro. Für die Folgejahre sieht es noch schwieriger aus, deswegen sei der Entwurf in seiner jetzigen Form derzeit nicht genehmigungsfähig, so Neuhoff weiter. Nach Berechnungen der Kämmerei und nach aktueller Rechtslage sind Bad Honnefs Rücklagen am Ende der Planungsperiode vollständig verbraucht. Er kündigte daher an, sich nun weitergehend mit den Fraktionen des Stadtrates über geeignete Maßnahmen im Hinblick auf die geplante Gesetzesänderung verständigen zu wollen. Eine Verabschiedung des Haushaltes ist dann für das Frühjahr 2024 nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes vorgesehen.  

Bürgermeister Otto Neuhoff fasste es so zusammen: „Wir stehen als Kommunen vor einer wachsenden Lücke zwischen den gestiegenen Kosten einerseits und der unzureichenden Beteiligung an den Einnahmen des Staates andererseits. Deshalb müssen Land und Bund dringend andere Finanzierungsgrundlagen für die Kommunen schaffen.“ Er machte dies an einem sehr plakativen Beispiel deutlich: „Wenn der individuelle Wohlstand so wie in den letzten Jahren wächst, und der der Gemeinschaft abnimmt – dann läuft irgendwas gewaltig falsch.“ Als Beispiel verwies er auf die zahlreichen öffentlichen Schwimmbäder, deren Betrieb gefährdet ist oder bereits eingestellt werden musste und die gleichzeitig stark steigende Zahl privater Pools.  

 

Mobilitätsknoten Bad Honnef
Weiteres Thema im Rat waren die Pläne der Deutschen Bahn (DB), nach denen im 2. Halbjahr 2026 ein neuer, barrierefrei erreichbarer Haltepunkt „Bad Honnef (Rhein)“ in Höhe der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 66 entstehen soll. Den im Integrierten Handlungskonzept (InHK) formulierten Zielen folgend, steigt die Stadt nun konkreter in die Gestaltung des Umfeldes ein. Die Freigabe dazu hat der Rat der Stadt Bad Honnef jetzt erteilt. Gegenstand der Planung sind u.a. ein Verkehrsgutachten inkl. des daraus resultierenden Parkraumbedarfs und eine Verlängerung der Fußgängerbrücke der DB über die B42 in die Girardetallee. Ziel ist es, zur Umsetzung der Verkehrswende und zur Erreichung von Klimaschutzzielen verschiedenste Formen der Mobilität an einem Knotenpunkt zu vernetzen. So wird der ÖPNV gestärkt und die Mobilität im sogenannten Umweltverbund CO2-neutral und benutzerfreundlich.  

 

Neu in 2024: Zweitwohnungssteuer, Anwohnerparken und stabile Abwassergebühren
Am 1. Januar 2024 tritt in Bad Honnef die Zweitwohnungssteuer in Kraft. Der Steuersatz in Höhe von 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete geht zurück auf eine Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, der Stadtrat folgte jetzt mit einstimmigem Votum. Derzeit sind rd. 1.300 Personen mit Zweitwohnsitz in Bad Honnef gemeldet. Diese nutzen schließlich auch die städtische Infrastruktur. Durch die Steuer selbst erwartet die Stadt Mehreinnahmen i.H.v. rd. 45.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig ist aber auch Ziel, mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem Erstwohnsitz in Bad Honnef zu motivieren.  

Ebenfalls zum Jahresbeginn 2024 tritt eine neue Gebührenordnung für die Bewohnerparkausweise in Kraft. Mit 25 Ja-Stimmen konnte die Beschlussempfehlung aus dem Haupt- und Finanzausschuss im Stadtrat verabschiedet werden, zwei Ratsmitglieder stimmten dagegen, zwei enthielten sich. Für einen Anwohnerparkausweis zahlten bislang alle Bad Honnefer 30 Euro pro Jahr. Künftig ist die Höhe an die Bodenrichtwerten sowie die Größe des Fahrzeugs gekoppelt. Beispiel: bei einem Bodenrichtwert von 700 Euro pro m2 kostet der Anwohnerparkausweis für einen VW up insgesamt 162,50 Euro. Schwerbehinderte können sich von der Gebühr befreien lassen. Ziel der Einnahmesteigerung ist es, die höheren Kosten für die Verbesserung im öffentlichen Nahverkehr teilweise zu refinanzieren.  

Gute Nachrichten gab es schließlich noch aus dem Abwasserwerk: auch im kommenden Jahr bleiben die Abwassergebühren stabil. Die Gebühr beträgt – wie in diesem Jahr – 4,10€/m³ Schmutzwasser und 1,70€/m² Niederschlagswasser. Für die Zukunft ist hingegen mit steigenden Kosten zu rechnen, insbesondere durch Großbaumaßnahmen in der Regenwasserbewirtschaftung, die sich aus der Einhaltung der europäischen Wasserrahmen-richtlinie ergeben und zur Vorsorge bei Starkregen beitragen. Der Stadtrat folgte der Beschlussvorlage der Verwaltung und dem Votum des Fachausschusses einstimmig.