Bekanntmachung Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW)

Für Herrn Yusuf-Ergün Beyhan, wohnhaft in der Türkei, Wohnsitz: unbekannt, liegen bei dem Bürgermeister der Stadt Bad Honnef – Zentrale – Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef folgende Schriftstücke zur Abholung bereit:

Rechtswahrungsanzeige gemäß § 7 UVG

Datum: 05.03.2024                                                             Az.: 5-510-2-00906

An Herrn Yusuf-Ergün Beyhan,   geb. am 18.01.1976 in Mudurnu/Bolu, Türkei

Da eine persönliche Zustellung nicht möglich ist, wird das Schriftstück hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Das Schriftstück kann vom Empfangsberechtigten  oder dessen Bevollmächtigen in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie am Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehenen und in Empfang genommen werden.

Das Schriftstück gilt als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind (§§ 1 und 10 LZG NRW in der jeweils geltenden Fassung). Danach können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Bad Honnef, den 11.03.2024