Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien zuständig.
Dieses Aufgabengebiet umfasst auch die Heranziehung der kostenbeitragspflichtigen Elternteile, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (zum Beispiel gegenüber Rententrägern, Familienkassen), die Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern, das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen an Heim- und Pflegekinder, den Erlass von Bewilligungsbescheiden auf der Grundlage der pädagogischen Entscheidung sowie die Berechnung und Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt junger Menschen.

Für wen?
Eltern, deren Kind / jugendliches Kind eine Hilfe zur Erziehung erhalten, zu deren Finanzierung sie herangezogen werden können.
Leistungserbringer erzieherischer Hilfen sowie andere öffentliche Jugendhilfeträger , Sozialleistungsträger und Rehabilitationsträger.

Ansprechpartner*innen

Trommeschläger, Torsten
Telefon 02224/184-275
Fax 02224/184-4444
Mail torsten.trommeschlaeger@bad-honnef.de
Zimmer 140

Hecken, Julia
Telefon 02224/184-280
Fax 02224/184-4444
Mail julia.hecken@bad-honnef.de
Zimmer 140

wirtschaftliche Jugendhilfe, WiHi, WJH, Kostenerstattung, Kostenbeteiligung, Rechnung, Förderung