Widerspruchsrecht gegen Weitergaben von Meldedaten

Gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten haben Sie ein Widerspruchsrecht.

Den Widerspruch erklären können Sie nicht nur bei einer An- oder Ummeldung, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt. Hier das entsprechende Formular:

Widerspruch_gegen_Datenübermittlung_nach_dem_Bundesmeldegesetz

 

 

Widerspruch, keine Datenübermittlung, Auskunftssperre, Übermittlungssperre