Wärmedämmung und Fassadenverkleidung auf öffentlicher Fläche
Für Maßnahmen im öffentlichen Raum ist über den Fachdienst Liegenschaften eine Sondernutzungserlaubnis zu vereinbaren. Wenn erforderlich, werden weitere Fachabteilungen gebührenpflichtig beteiligt, wie
• Das Ordnungsamt FD 2-32, für eine verkehrsrechtliche Erlaubnis für einen Eingriff im öffentlichen Straßenraum
• Das Tiefbauamt FD 3-66, wenn ein Aufbruch einer öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich ist, d. h. dass die Dämmung auch unterhalb dem Geländeniveau erfolgt
Dem Eingriff in den öffentlichen Raum durch eine Außendämmung kann zugestimmt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
• Die Abwägung der öffentlichen Belange fällt positiv aus
• Es verbleibt mindestens eine Gehwegbreite von 1,30 m
• Der Eingriff ist auf ein Maß von max. 25 cm begrenzt
• Die Durchführung von Reinigungs- und Winterdienstarbeiten im öffentlichen Raum darf durch die nachträgliche Anbringung der Außenwanddämmung nicht erschwert werden. Im Falle etwaiger Beschädigungen der Außenwanddämmung, die im Zuge der üblichen Straßenreinigung/ Winterdienst entstehen, können gegenüber der Stadtverwaltung keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Ihre Ansprechpartner:
Fachdienst Liegenschaften (Sondernutzungserlaubnis)
E-Mail: liegenschaften@bad-honnef.de
Fachdienst Tiefbau (Aufbruchgenehmigung)
E-Mail: antonio.chaves@bad-honnef.de
Fachdienst Straßenverkehr (Ordnungsamt für verkehrsrechtliche Anordnungen)
E-Mail: strassenverkehr@bad-honnef.de
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