Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO

Baumaßnahmen

Sofern Sie beabsichtigen, eine Baumaßnahme im Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes einzurichten, so ist vorher die verkehrsrechtliche Anordnung des Straßenverkehrsamtes einzuholen. Die Antragstellung hat grundsätzlich zwei Wochen im Voraus, bei Vollsperrungen zwingend drei Wochen im Voraus zu erfolgen. Die Verkehrssicherung hat ausschließlich nach den Vorgaben der “Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)” zu erfolgen.

Neben dem Antragsformular hat der Antragsteller bei Vollsperrungen ebenfalls einen Verkehrszeichenplan mit Angabe einer Umleitungsstrecke gemäß § 45 Abs. 6 StVO einzureichen.

Mit beabsichtigten Arbeiten darf erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung begonnen werden. Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften ist mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen. Gegebenenfalls können Maßnahmen im Rahmen einer Ersatzvornahme durch die Stadt Bad Honnef ergriffen werden, deren Kosten dann durch den Verursacher zu tragen sind.

Gebühren

  • Maßnahmen auf Gehwegen (bis zu 4 Wochen): 45,00€
  • Maßnahmen bei teilweiser/halbseitiger Fahrbahnsperrung (bis zu 4 Wochen): 90,00€
  • Vollsperrungen (bis zu 4 Wochen); Baustellen bis zu 3 Monaten: 120,00€
  • Maßnahmen ausschließlich auf Parkbuchten/Seitenstreifen (bis zu 4 Wochen): 30,00€

In allen Fällen wird zuzüglich noch die Sondernutzungsgebühr in Höhe von 2,50€ je angefangener qm² beanspruchter Verkehrsfläche monatlich erhoben.

In Fällen mit erhöhtem Aufwand, in denen zum Beispiel:

  • ein erweitertes Anhörungsverfahren,
  • Orts- bzw. Erörterungstermin oder
  • Verlegung von Haltstellen

notwendig ist, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00€ pauschal erhoben.

Die vorstehenden Gebühren sind nicht abschließend aufgezählt.

Kontakt:

E-Mail: strassenverkehr@bad-honnef.de

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