Vergnügungssteuer

Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Bad Honnef:

• Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten
– in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
– in Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
• Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
• Schönheitstänze (z.B. Striptease, Tabledances) und Darbietungen ähnlicher Art

Vergnügungssteuersatzung

Steuererklärung

Anlage, Verg.-Steuererkl., mit Gewinnm. in Gaststätten

Anlage zur Verg.-Steuererkl., mit Gewinnm. in Spielhallen

Ansprechpartner:

Frank Giesen
Zimmer 245
Telefon: 02224/184-148
Telefax: 02224/184-4148
E-Mail: frank.giesen@bad-honnef.de

Synonyme bitte hier eingeben. Sie sind auf der Seite nicht sichtbar. Sondern nur für die Suchfunktion