Stundungen
Kommunale Forderungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzen (KAG) i.V.m. der Abgabenordnung (AO) gestundet werden.
Bei einer Stundung fallen Stundungszinsen von mtl. 0,5 % (jährl. 6%) an. Ein Stundungsanliegen bedarf eines schriftlichen Antrages.
Weitere Informationen:
Merkblatt zum Antrag auf Stundung
Ansprechpartner/in:
Denise Tentler
Zimmer 242
Telefon: 02224/184-135
Telefax: 02224/184-4135
E-Mail-Adresse: denise.tentler@bad-honnef.de