Stundungen

Kommunale Forderungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzen (KAG) i.V.m. der Abgabenordnung (AO) gestundet werden.

Bei einer Stundung fallen Stundungszinsen von mtl. 0,5 % (jährl. 6%) an. Ein Stundungsanliegen bedarf eines schriftlichen Antrages.

Weitere Informationen:

Antrag auf Stundung

Merkblatt zum Antrag auf Stundung

Ansprechpartner/in:

Denise Tentler
Zimmer 242

Telefon: 02224/184-135
Telefax: 02224/184-4135

E-Mail-Adresse: denise.tentler@bad-honnef.de