Sozialer Trainingskurs

Im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens kann das Jugendgericht Auflagen, wie zum Beispiel die Ableistung von Sozialstunden, den Besuch eines Sozialen Kompetenztrainings, Betreuungsweisungen oder andere Maßnahmen erteilen.

Das Jugendamt bietet in Zusammenarbeit mit einem freien Träger der Jugendhilfe “Soziale Trainingskurse” an. Ziel ist es, den jungen Straftätern*innen vor Augen zu führen, dass sie bei ihrer Straftat die Grenze zum Opfer überschritten haben und welche negativen Auswirkungen das hat bzw. haben kann. Der/ die Jugendliche soll lernen, sich in das Opfer einzufühlen, zu erkennen, warum er/ sie diese Straftat vollbracht hat und welche Alternativen es in solchem Fall gegeben hätte und zukünftig gibt.

Für wen?
Jugendliche Straftäter*innen, die eine entsprechende Auflage vom Gericht erhalten haben.

Ansprechpartner*innen
Goehring, Sandra
Telefon 02224/184- 281
Fax 02224/184-4444
Mail sandra.goehring@bad-honnef.de
Zimmer 127

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