Sorgeerklärungen

Das Sorgerecht für ein Kind von nicht miteinander verheirateten Eltern liegt allein bei der Mutter. Eltern, die nicht verheiratet sind, können sich beim Jugendamt über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts beraten lassen und eine Sorgeerklärung abgeben, um das gemeinsame Sorgerecht ausüben zu können.

Für wen?
Eltern minderjähriger Kinder

Ansprechpartner*innen
Goering, Petra
Telefon 02224/184-189
Fax 02224/184-4444
Mail petra.goehring@bad-honnef.de
Zimmer 138

Reitemeier, Sabine
Telefon 02224/184-277
Fax 02224/184-4444
Mail sabine.reitemeier@bad-honnef.de
Zimmer 137

Brehm, Frank
Telefon 02224/184-195
Fax 02224/184-4444
Mail frank.brehm@bad-honnef.de
Zimmer 138

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