RECHNUNGSPRÜFUNG

Örtliche Rechnungsprüfung

Die so genannte Örtliche Rechnungsprüfung prüft, im Interesse der Bürger, ob die städtische Verwaltung ordnungsgemäß und wirtschaftlich arbeitet und will zu diesem Zweck Strukturen und Abläufe innerhalb der Verwaltung optimieren. Sie macht Verbesserungsvorschläge, die die Mitarbeiter in ihren Arbeitsablauf einbringen und zeitnah umsetzen können.
Der Örtlichen Rechnungsprüfung geht es dabei nicht nur darum, mögliche Mängel, sondern auch deren Ursache zu finden, damit die Verwaltung dauerhaft ökonomischer und effektiver arbeiten kann.
Zu den Hauptaufgaben der Örtlichen Rechnungsprüfer gehört es deshalb, den Jahresabschluss der städtischen Verwaltung zu prüfen. Denn dieser vermittelt ein reales Bild über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Dazu prüft die Örtliche Rechnungsprüfung nicht nur Buchführung und Jahresabschluss, sondern beurteilt, wie wirtschaftlich und ordnungsgemäß die Arbeit der Verwaltung war und ob gesetzliche Bestimmungen eingehalten wurden.
Um Korruptionsfälle auszuschließen, prüft die Örtliche Rechnungsprüfung zudem regelmäßig, ob das Interne Kontrollsystem (IKS) funktioniert. Das IKS kontrolliert interne Arbeitsabläufe. Es sichert und schützt dadurch das vorhandene Vermögen vor Verlusten.

Ihr Ansprechpartner:
Harry Schütt
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