Personalausweis

Sie benötigen einen neuen Ausweis?

Der Antrag kann nur persönlich, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache, beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und die Abgabe der Fingerabdrücke seit dem 01.08.2021 verpflichtend ist.

Gültigkeitsdauer:

Bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre, sonst 10 Jahre

Verlängerungen sind nicht möglich!

Bearbeitungsdauer ca. 3 – 4 Wochen

Gebühr:

Bis einschl. 23. Lebensjahr 22,80 €, ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €

Im Bürgerbüro ist die Zahlung mit EC-Karte möglich. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.

Eine vorzeitige Neubeantragung des Personalausweises, bei einer Restgültigkeit von 6 Monaten oder mehr, kann lt. § 6 Abs. 2 Personalausweisgesetz nur bei Vorlage eines berechtigten Interesses erfolgen. 

Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
  • Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde gegen erhöhte Gebühr möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises gegen erhöhte Gebühr ist ebenfalls möglich.)
  • Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweise der gesetzlichen Vertreter.

Informationen zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder erhalten Sie bei den jeweiligen Konsulaten. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist, oder ob Sie einen Reisepass benötigen.

Erforderliche Unterlagen:

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (35 x 45 mm)

Alternativ: Elektronisches Foto, erstellt an unserem Selbstbedienungsterminal für Ausweisdokumente im Warteraum des Bürgerbüros Bad Honnef-Tal. (8 € nur digital, kein Ausdruck, erst ab einer Körpergröße von 130 cm möglich)

Sh. Hinweis auf der Startseite des Bürgerbüros.

  • den bisherigen Personalausweis / Kinderpass oder einen Nachweis, dass Sie Deutsche/r sind
  • Einverständniserklärung/Unterschrift der Sorgeberechtigten für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Vordruck für die erforderliche Einverständniserklärung

  • Personalausweis oder Reisepass des nicht anwesenden Elternteils (Kopie ausreichend)
  • eventuell Urteil des Amtsgerichts wegen Übertragung des Sorgerechts
  • bei nicht verheirateten Eltern: Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
  • bei Bestehen einer Betreuung: Bestallungsurkunde
  • bei ledigen Müttern: Negativbescheinigung des Jugendamtes
  • Eintragung des Doktorgrades: Promotionsurkunde der Universität

Abholvollmacht für  den Personalausweis.

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 184-251 oder per E-Mail: buergerbh@bad-honnef.de

Perso, Pass, Ausweis, Befreiung von der Ausweispflicht