Mahnwesen
Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Stadtkasse angemahnt.
Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen Säumniszuschläge und Mahnkosten an, die dann zusätzlich zu zahlen sind.
Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, läuft automatisch die Vollstreckung an.
Ihre Ansprechpartner:
Leven, Claudia
Tel. 02224/184-143
Fax 02224/184-4143
E-Mail: claudia.leven@bad-honnef.de
Horn, Sonja
Tel. 02224/184-144
Fax 02224/184-4144
E-Mail: sonja.horn@bad-honnef.de
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