Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist das planerische Instrument einer systematischen, innovativen und zukunftsorientierten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe. Dies immer mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (vgl. § 79 SGB VIII).”

Jugendhilfeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Der örtlich öffentliche Jugendhilfeträger (Jugendamt) muss seine Planungsverpflichtung wahrnehmen. Jugendhilfeplanung ist eine auf Dauer angelegte Aufgabe und umfasst die Erhebung des Bestandes an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Leistungsfähigkeit, die Ermittlung der Wünsche und des Bedarfs an Leistungen der Kinder und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und ihre Familien. Sie ist eine auf Bestandserhebung und Bedarfsermittlung gründende Maßnahmenplanung. Ziel der Jugendhilfeplanung ist eine problem- und sachgerechte Weiterentwicklung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel der Unterstützung von Kinder, Jugendlichen, Heranwachsenden und ihren Familien.

Ansprechpartner*innen
Julian Schimkowski
Telefon 02224/184-273
Fax 02224/184-4273
Mail julian.schimkowski@bad-honnef.de
Zimmer 131

Inna Nazarenus
Telefon 02224/184-278
Fax 02224/184-4278
Mail inna.nazarenus@bad-honnef.de
Zimmer 132

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