Jugendarbeitsschutz

Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Das Gesetz gilt für die Beschäftigung aller Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Ausgenommen sind geringfügige Hilfeleistungen, soweit diese gelegentlich aus Gefälligkeit, aufgrund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe und zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen erbracht werden.

Das Jugendamt berät Kinder, Eltern, aber auch Unternehmen rund um das Thema Jugendarbeitsschutz.

Für wen?
sorgeberechtigte Elternteile und ihre minderjährigen Kinder/ Jugendlichen

Ansprechpartner*innen:
Diese Stelle ist zur Zeit nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um das Thema Jugendarbeitsschutz vertretungsweise an:

Nazarenus, Inna
Telefon 02224/184-278
Mail inna.nazareuns@bad-honnef.de

N.N.
Telefon 02224/184-161
Fax 02224/184-4444
Mail
Zimmer 129

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