Grundsteuer

AKTUELL: Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung wurde einmalig bis zum 31.01.2023 verlängert.

Informationen zur Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. In Nordrhein-Westfalen gelten ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die auf die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 ermittelt werden müssen.

Aufgabe der Finanzverwaltung ist es, im Laufe des Jahres 2022 für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Besteuerungsgrundlagen festzustellen.

Das für Bad Honnef zuständige Finanzamt St. Augustin wird ab Mai 2022 alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Bad Honnef anschreiben mit der Aufforderung, die aktuellen Merkmale des Grundstücks zu erklären. Die Erklärung soll im Zeitraum vom 01.07.2022 – 31.01.2023 online unter MeinElster (www.elster.de) abgegeben werden. Ein Informationsschreiben des Finanzamtes enthält Hinweise und Daten, die für die Abgabe der Erklärung relevant sind. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirtschaft werden von der Finanzverwaltung gesondert mit unterstützenden Hinweisen informiert.

Seit Anfang April 2022 bietet das Finanzamt St. Augustin eine Grundsteuer-Hotline an, die unter 02241 – 242-1959, Mo. bis Fr. 9:00 bis 18:00 Uhr, erreichbar ist. Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch unter www.grundsteuer.nrw.de

Ein Erklärvideo des Deutschen Städte- und Gemeindebundes finden Sie hier.

Auf der Webseite der Finanzverwaltung sind nun auch Video- und PDF-Erklärungen zur Grundsteuerreform zu finden: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-abgabe-der-feststellungserklaerung-mit-elster

Zur Erhebung aktuell:

Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
 Bebaute und unbebaute Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B)

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Die aktuellen Hebesätze betragen:

Grundsteuer A = 280 v.H.
Grundsteuer B = 715 v.H.

Ansprechpartnerin:

Silke Wüllner
Zimmer 245
Telefon: 02224/184147
Telefax: 02224/184-4147
E-Mail: silke.wuellner@bad-honnef.de

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