Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen werden Erschließungsbeiträge von den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten erhoben. Rechtsgrundlage: 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) sowie die städtische Erschließungsbeitragssatzung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den tatsächlichen Kosten und der Größe (m²) der beitragspflichtigen Grundstücke.

Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 12.11.1998

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