Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen werden Erschließungsbeiträge von den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten erhoben. Rechtsgrundlage: 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) sowie die städtische Erschließungsbeitragssatzung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den tatsächlichen Kosten und der Größe (m²) der beitragspflichtigen Grundstücke.
Ansprechpartner/in:
Frau Marina Schwebach
Zimmer 244
Telefon: 02224/184-146
Frau Marina Cierpka
Zimmer 242
Telefon 02224/184-135
Frau Sandra Pressler
Zimmer 242
Telefon 02224/184-309