Beistandschaft

Die Beistandschaft kann auf Antrag des betreuenden Elternteils eingerichtet werden. Aufgabe des Beistandes ist die Klärung der Abstammungsverhältnisse des Kindes, die Vaterschaftsfeststellung sowie kostenfreie Hilfe bei der Feststellung und Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Für wen?
Eltern von minderjährigen Kindern, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

Ansprechpartner*innen
Goehring, Petra
Telefon 02224/184-189
Fax 02224/184-4444
E-Mail petra.goehring@bad-honnef.de
Zimmer 138

Brehm, Frank
Telefon: 02224/184-195
Fax: 02224/184-4444
E-Mail frank.brehm@bad-honnef.de
Zimmer 138

Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaft, Eltern, Sorgerecht, Unterhaltstitel, Amtsvormund