Beihilfe zu Bestattungskosten

Einen Antrag auf Übernahme der notwendigen Bestattungskosten können Personen stellen, die zur Bestattung verpflichtet sind und die aufgrund ihres Einkommens und Vermögens nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Gemäß § 74 SGB XII können nur angemessene und notwendige Kosten übernommen werden.

Ihr Ansprechpartner:
Astrid Behr, Telefon: 02224/184-187, E-Mail: astrid.behr@bad-honnef.de

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