Genehmigung zum Aufbruch von Straßen

Auf formlosen Antrag hin kann die Erlaubnis zum Aufbruch von Straßen beantragt werden. Dies geschieht in der Regel unter Auflagen zum Aufbruch und zur Wiederherstellung von öffentlichen Verkehrsflächen. Eine solche Genehmigung wird benötigt, sobald eine öffentliche Verkehrsfläche von einer Baumaßnahme betroffen ist. Auch für die Herstellung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Bereich ist sie erforderlich. Der Antrag sollte die genaue Ortsangabe und die Ausmaße des geplanten Vorhabens beinhalten. Die Arbeiten dürfen nur von einem Fachunternehmen, welches für Straßenbauarbeiten bei der Handwerkskammer registriert ist, ausgeführt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Antragsteller.

Jutta Schmidt
Fachdienstleiterin
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224/184-197
jutta.schmidt@bad-honnef.de

 

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