Barrierefreiheitserklärung

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgt die Gemeinde Bad Honnef den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat.

Die Website www.meinbadhonnef.de ist nach Möglichkeit mit Screenreader und mit leichter Sprache barrierefrei gestaltet. Die Gemeinde Bad Honnef versteht Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess, daher wird das Internetangebot stetig geprüft und optimiert. Das gleiche gilt für Portalangebote, die spätestens bis Ende 2022 bereitgestellt werden.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente auf der Website sind nicht barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben.
  • Eingebundene Videos enthalten teilweise keine Untertitel oder Audiodeskription.
  • Verschiedene Seiten wurden bereits in leichte Sprache umgesetzt, unter anderem die Informationen zur Struktur der Internet-Seite der Stadt.
    Die Umsetzung der weiteren Seiten erfolgt sukzessive. Wir sind gerne bereit, unverständliche Textinhalte telefonisch zu erklären.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Wenn Sie Kontakt zur Gemeinde Bad Honnef aufnehmen möchten, finden Sie in unserem https://meinbadhonnef.de/rathaus-politik/lob-und-anregungen/  Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns eventuelle Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in Nordrhein-Westfalen eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um  Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.