mobiles Haltverbot
Sofern Sie beabsichtigen, eine mobile Haltverbotszone einzurichten, so ist dies mindestens zwei Wochen im Voraus beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Die Genehmigung für eine Haltverbotszone kann beispielsweise für Umzüge oder Baumaßnahmen beantragt werden.
Beachten Sie bitte, dass die Stadt Bad Honnef lediglich die Genehmigung zur Errichtung einer mobilen Haltverbotszone erteilt, jedoch keine Verkehrszeichen zur Verfügung stellt. Entsprechende Verkehrszeichen sind vom Antragsteller zu beschaffen und aufzustellen. Damit die Verkehrszeichen ihre Gültigkeit erlangen, sind diese mindestens 96 Stunden im Voraus aufzustellen. Bei der Aufstellung der Verkehrszeichen ist das der Genehmigung beiliegende Protokoll zu fertigen.
Die Absperrung der Parkflächen darf ausschließlich mit für den Straßenverkehr zugelassenen Verkehrszeichen erfolgen. Die Absperrung mittels Mülltonnen oder anderen Gegenständen ist unzulässig und wird durch das Ordnungsamt entfernt. Des Weiteren wird auf die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung von Verkehrszeichen gemäß den “Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)” verwiesen.
Gebühren
- bis zu einem Tag: 25,00€
- bis zu einer Woche: 60,00€
- bis zu einem Monat: 150,00€
Die Auflistung der Gebühren ist nicht abschließend.
Kontakt:
E-Mail: strassenverkehr@bad-honnef.de
Synonyme bitte hier eingeben. Sie sind auf der Seite nicht sichtbar. Sondern nur für die Suchfunktion