Gewässer
Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an Gewässern und des Rheinufers sind bei der Stadt Bad Honnef beim Fachdienst Tiefbau angesiedelt.
Gewässern werden nach §7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nach Flussgebietseinheiten bewirtschaftet.
Für Bad Honnef ist dies der Rhein.
Für Maßnahmen des Gewässerausbaus an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und 2. Ordnung (Agger, Wupper, Rur, Erft und Niers) ist die Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde zuständig.
Für Maßnahmen 3. Ordnung (Ohbach) und kleinere Gewässer ist die untere Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Soweit eine Bundeswasserstraße berührt ist, ist ein Einvernehmen mit der Generaldirektion der Wasserstraßen und Schifffahrt einzuholen.
Die Stadt Bad Honnef ist Mitglied des Wasserverbandes, der mit der Unterhaltung, des Ausbaus und des Hochwasserschutzes der Bachläufe und kleineren Fließgewässern beauftragt ist.
So wird z.B. für den Möschbach eine Planung zum Hochwasserschutz und zum naturnahen Gewässerausbau geplant.
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikomanagementkarten, sowie die Bewirtschaftungspläne zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind für die berichtspflichtigen Gewässer (ab 3. Ordnung) für den Ohbach und den Rhein unter
„ Rheingraben-Nord“ abrufbar.
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