Widerspruchsrecht gegen Weitergaben von Meldedaten
Gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten haben Sie ein Widerspruchsrecht.
Den Widerspruch erklären können Sie nicht nur bei einer An- oder Ummeldung, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt. Hier das entsprechende Formular:
Widerspruch_gegen_Datenübermittlung_nach_dem_Bundesmeldegesetz
Widerspruch, keine Datenübermittlung, Auskunftssperre, Übermittlungssperre