Wildschweine


Allgemeine Zunahme der Wildschweinpopulation in Deutschland

In ganz Deutschland gibt es in den letzten Jahren immer mehr Wildschweine. Ei-gentlich bevorzugt das Schwarzwild Wälder mit dichtem Unterwuchs. Dabei ist für sie die Nähe zum Wasser wichtig, da sie sich gern im Schlamm suhlen, um ihre Haut vor Parasiten zu schützen. Neuerdings halten sie sich zur Nahrungssuche auch in Randgebieten von Städten auf, denn in angrenzenden bewirtschafteten Flächen, Grünanlagen, Sportplätzen und Gärten finden sie reichlich Futter. Wild-schweine sind Allesfresser. Sie ernähren sich von Eicheln, Bucheckern, Wurzeln, Pilzen, Kräutern oder Gräsern genauso wie von Regenwürmern, Insektenlarven, Schnecken oder auch von Jungwild, Mäusen oder Aas.

Dürfen Wildschweine in bewohnten Bereichen bejagt werden?
Wildschweine unterliegen als freilebende, herrenlose Tiere dem Jagdrecht. Sie dür-fen nur auf bejagbaren Flächen erlegt werden. Auf diesen Flächen besteht hoher Jagddruck. Allein im vergangenen Jagdjahr 2019 erlegten unsere Stadtjäger 140 Wildschweine. Bezogen auf die bejagte Fläche von etwa 170 Hektar ist dies die höchste Jagdstrecke im gesamten Rhein-Sieg-Kreis. In den sogenannten “befriede-ten Bezirken” wie Wohnsiedlungen, Parks, Friedhöfen oder Gärten ruht jedoch die Jagd. Nur in Ausnahmefällen, um zum Beispiel Gefahren abzuwehren oder zur Tierseuchenbekämpfung, kann die Untere Jagdbehörde des Rhein-Sieg-Kreises auf Antrag durch die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer sowie nach erfolgter, örtlicher Begutachtung eine sogenannte „beschränkte Jagdausübung“ durch ausgewählte Jägerinnen und Jäger genehmigen. So muss vor Ort eine gefahrlose Schussabgabe möglich sein (vgl. § 4 Landesjagdgesetz i. Verb. m. § 6 Bundesjagdgesetz).

Schäden durch Wildschweine in bewohnten Bereichen
In den letzten Monaten mehren sich in vielen Kommunen die Fälle, dass Wild-schweine in öffentlichen Anlagen, privaten Gärten und brachliegenden Grundstü-cken vordringen und Schäden anrichten. Wildschweine benötigen tierisches Ei-weiß und brechen dabei mit dem Rüssel den Oberboden um. Ruht auf dem Grund-stück die Jagd (sog. befriedeter Bezirk, s.o.), müssen die geschädigten Eigentüme-rinnen und Eigentümer entstandene Kosten leider selbst tragen. Die sonst übliche Ersatzpflicht durch Jäger, die die Stadtjagden gepachtet haben, also dafür bezah-len, dass sie in einem Jagdbezirk überhaupt Wildschweine bejagen dürfen, entfällt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2010 – Az. III ZR 233/09). Jede Grund-stückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer darf jedoch nach § 26 Bun-desjagdgesetz Wildschweine vertreiben und fernhalten, natürlich ohne sie zu ge-fährden oder zu verletzen (Tierschutz). Angelockt werden die Wildschweine vor al-lem durch frei zugängliche Gemüsebeete, offen liegende Garten- und Hausabfälle, Kompostanlagen, Fallobst oder auch eiweißhaltige Dünger. Waldnahe Grundstücke sind häufig besonders betroffen.

Was kann ich zum Schutz meines Grundstückes tun?
• Machen Sie Ihr Grundstück für Wildschweine unzugänglich (Einzäunen, s.u.). Füttern Sie auf keinen Fall Wildschweine an. Die Tiere werden futterzahm, zu-traulich und lassen sich dann meist nicht mehr vertreiben.
• Sammeln Sie Fallobst und sonstige Baumfrüchte wie Eicheln, Bucheckern, etc. im Garten auf.
• Vermeiden Sie eiweißhaltigen Dünger zum Beispiel in Form von Hornspänen.
• Düngen Sie Rasenflächen und mähen sie sie nicht jede Woche.
• Nutzen Sie stabile Gehäuse für Abfallbehälter – insbesondere für die Biotonne – sowie für Ihre Gemüsebeete und Ihren Komposthaufen.
• Entsorgen Sie Essensreste und Abfälle fachgerecht. Alternativ zu Abfallbehäl-tern Mülltonnendeckel abschließen, Tonnen gegen Umkippen schützen.
Um Wildschweine aus Ihrem Garten zu vertreiben, gibt es mehrere Methoden, zum Beispiel:
• Auslegen von Vergrämungsmitteln (im Fachjargon „Wildrepell“ = Repellent von lat. repellere = vertreiben, zurückstoßen). Dabei handelt es sich nicht um Gift, sondern um einen Wirkstoff, der die Tiere lediglich durch unangenehmen Ge-ruch abschrecken soll.
• Einsetzen von akustischem Wildschweinschreck
• Lichten Sie verwilderte Bereiche wie Brombeergestrüpp, Brennessel- und Dis-telwüsten, Stauden, Hecken und Sträucher so auf, dass die Tiere sich dorthin nicht zurückziehen können. Dies gilt besonders für längere Zeit ungenutzte, brachliegende Parzellen und Grundstücke.
Die einzig sichere Methode jedoch, Wildscheine dauerhaft abzuhalten, ist das Ein-zäunen Ihres Grundstücks:
• Sicheren Schutz vor den wilden Gästen bieten ausschließlich ein mindestens 1,20 Meter hoher Zaun aus Maschendraht (Diagonalgeflecht) oder stabile Vari-anten wie Staketen-, Scheren-, Gittermatten- oder Stabgitterzäune (z.B. Doppel-stabmatten), wahlweise aus Holz oder Metall. Der Zaun sollte im besten Fall auf Streifenfundamente aufgesetzt werden, die bis zu 50 Zentimeter in den Boden reichen. Alternativ dazu kann das Einsetzen von zugeschnittenen Baustahlmat-ten als entsprechend tief eingelassenes Vorsatz- oder Innengeflecht empfohlen werden, damit die Tiere mit ihrem Rüssel den Zaun nicht von unten anheben können. Nutzen Sie hierzu das umfangreiche Angebot im Handel.

Was kann ich sonst noch tun?
• Entsorgen Sie keinen Grünschnitt oder sonstige Abfälle in die Umwelt. Das ist nicht nur verboten, sondern lockt die Wildschweine in die bewohnten Bereiche.
• Werfen Sie beim Waldspaziergang keine Essensreste weg. Das Futterangebot zieht die Tiere zu den Wegen und macht sie zutraulich.
• Wildschweine können je nach den äußeren Umständen sehr wehrhaft sein. Doch wenn sie flüchten können, greifen sie Menschen nicht an. Treiben Sie deshalb Wildschweine nicht in die Enge, sondern geben Sie ihnen immer die Möglichkeit, sich zurückzuziehen.
• Bewahren Sie beim Zusammentreffen mit Wildschweinen Ruhe. Ziehen Sie sich langsam zurück und vermeiden Sie laute Geräusche oder hektische Bewe-gungen.
• Führen Sie außerhalb Ihres Grundstücks Ihren Hund immer an der Leine. Selbst ein großer und starker Haushund kann – neben der Gefahr für Sie selbst – in der Auseinandersetzung mit einem aufgeschreckten oder gehetzten Wild-schwein lebensgefährlich verletzt werden.
• Sprechen Sie mit Ihrer Familie, Ihren Freunden, Bekannten sowie mit Ihren Nachbarn und versuchen Sie, auch diese für eine hinreichende Grundstücks-pflege und für den richtigen Umgang mit Wildschweinen zu sensibilisieren.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Fleisch und Wurst immer ordnungsgemäß entsorgen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf. Diese für Haus- und Wildschweine meist tödliche Virusseuche verbreitet sich zusehends in Europa. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Schweinen übertragen. Es scheint, Stand heute, nur eine Frage der Zeit zu sein, wann die ASP auch die Bundesrepublik Deutschland erreicht. Verbreitet wurde die Seuche bisher vor allem durch uns Menschen. So können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche ein-zuschleppen. Solche Essensreste sollten daher für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden.

Was tue ich, wenn ich ein totes Wildschwein finde?
Sollten Sie ein totes Wildschwein auffinden, melden Sie dies bitte umgehend der Ordnungsbehörde unter 02224/184-0. Außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung ist der Bereitschaftsdienst der Ordnungsbehörde über den Notruf 112 erreichbar.