Reform der Grundsteuer B in Bad Honnef

Was kommt im Zuge der Grundsteuerreform im nächsten Jahr auf die Stadt, ihre Bürgerinnen und Bürger zu? Wo passt und wo hakt es bei der Umsetzung der von Bund und Land auf den Weg gebrachten Neuregelung, die Immobilieneigentürmer zunächst neue Messbeträge und ab 2025 auch neue Hebesätze beschert? Denn, so wie Bad Honnef stehen alle Städte und Gemeinden vor der Festsetzung ihrer neuen Satzungen.

Kämmerer Martin Gautsch informierte daher im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften über die wichtigsten Punkte der Reform, die ab 1. Januar für Grundstückseigentümer zu geänderten Grundsteuerbeträgen führen wird. Die Ausführungen des Kämmerers boten insofern auch oder gerade eine Informationsgrundlage für die Entscheidung des Rates über künftige Hebesätze der Grundsteuer B. (Die Präsentation gibt es hier als PDF-Download)

So sind nach aktuellem Sachstand rund 95 Prozent er erforderlichen Daten für die Neuberechnung der Grundsteuer bereits bereitgestellt. Jedoch sei aufgrund von Neuaufteilungen und Umstrukturierungen von Grundstücken, wie etwa bei Tiefgaragen, die endgültige Datengrundlage noch nicht vollständig. Zudem würden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen, auch kann es infolge von Wiedersprüchen zu den Einheitswertbescheiden der Finanzverwaltung noch zu Änderungen kommen.

Beim Vergleich der momentan insgesamt mitgeteilten 10.513 Einheitswerte mit den bislang nach altem Recht geltenden, ergibt sich für 6.361 eine Steigerung, während für 4.152 der Einheitswert sinkt. Inwieweit hieraus auch höhere oder niedrigere Grundsteuerbeträge resultieren, läßt sich erst bewerten, wenn der vom Finanzamt mitgeteilte Einheitswert mit dem durch die Kommune festzusetzenden Hebesatz multipliziert wird.

Die vom Land mitgeteilten aufkommensneutralen Hebesätze geben dabei an, bei welchen Hebesätzen, die Gemeinde insgesamt dieselben Steuererträge zu erwarten kann, wie bisher. Demnach ist bei der Grundsteuer A anstelle des derzeit geltenden Hebesatzes von 280 v.H. bei Aufkommensneutralität künftig ein Satz von 128 anzusetzen. Bei der Grundsteuer B beträgt der aufkommensneutrale einheitliche Hebesatz 771 Prozentpunkte und liegt somit deutlich unter dem aktuellen Satz von 815. Hier wäre das Steueraufkommen in kommenden Jahr also in Summe
auf demselben Niveau wie im laufenden Jahr. Für die Eigentümer und einzelne Objekte kann dies gleichwohl auch größere Änderungen bedeuten.

Die technische Umsetzung stellt derweil eine große Herausforderung dar. „Neue Datenformate des Landes Nordrhein-Westfalen erschweren das Einspielen der Daten, hier sind von den Softwareanbietern noch Entwicklungsarbeiten zu leisten“ warnte Kämmerer Gautsch. Trotz dieser Herausforderungen arbeite die Stadt daran, die Berechnungen rechtzeitig abzuschließen. Ein entsprechender Zeitplan liegt vor, um die gewohnte erste Fälligkeit der Grundsteuer im Februar 2025 noch einhalten zu können. „Sollte es jedoch zu weiteren Verzögerungen kommen“ so Gautsch, verfüge die Stadt Anfang des Jahres über unzureichende Liquidität, welches die Aufnahme zusätzlicher Kassenkredite erforderlich machen würde.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei zur Verfügung.