Ahnenforschung

Allgemeines

Die Ahnen- und Familienforschung weckt immer mehr das Interesse in der Bevölkerung. Viele fragen sich, wer sind meine Vorfahren, woher komme ich? Zur Klärung dieser Fragen können Sie sich jederzeit an das Standesamt wenden. Wir sind Ihnen bei der Suche nach Ihren Vorfahren behilflich.

Durch die Änderung des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 sind Geburtenregister nach 110 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren einsehbar. Ältere Register befinden sich bei uns im Archiv und werden als Archivabschrift herausgegeben.

Wir benötigen von Ihnen

Die Angaben über die gesuchte Person, wie zum Beispiel Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum, sollten so detailliert wie möglich sein. Um die Person in unseren Registern zu finden, muss die Person in Bad Honnef geboren, geheiratet oder gestorben sein.

Zu beachten ist, dass die Ausstellung von Personenstandsurkunden  strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie in gerader Abstammungslinie, wie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen ausgestellt werden.

Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Die schriftliche Anfrage nach Auskünften und Urkunden sollte aber so detailliert wie möglich sein, da sich die Höhe der Gebühr beim Standesamt nach dem Suchaufwand richtet. Senden Sie ihre Anfrage gern an

standesamt-urkunden@bad-honnef.de

Gebühren

Für jeden Suchvorgang werden Gebühren erhoben. Diese schwanken je nach Aufwand zwischen 17 und 66 Euro. Diese werden auch fällig, wenn die Suche ergebnislos verläuft.

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