Kampfmittelprüfung und -beseitigung
Bei der Stadt Bad Honnef können Sie die Überprüfung von Grundstücken auf Kampfmittel beantragen. Liefert die Luftbildauswertung Hinweise auf Kampfmittel in der von Ihnen angefragten Fläche, sind weitere Maßnahmen notwendig, um diese Hinweise auszuräumen. Welche Maßnahmen dies konkret sind, ergibt sich aus der individuellen Luftbildauswertung in Verbindung mit dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben.
Für die entsprechende Maßnahme, die Ihnen das Ordnungsamt Bad Honnef im Ergebnis der Luftbildauswertung mitteilt, stellen Sie bitte den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei Ordnungsamt Bad Honnef. Befindet sich das Grundstück im Zuständigkeitsbereich einer anderen kommune wenden Sie sich bitte an diese.
Das Ordnungsamt bearbeitet Ihren Antrag und reicht diesen nach einer individuellen Prüfung ggfs. an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter, damit dieser die Untersuchung vor Ort durchführt. Detailabsprachen zur Überprüfung werden individuell getroffen.
Über das Ergebnis der Überprüfung wird das Ordnungsamt durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Kenntnis gesetzt. Nach einer Prüfung wird das Ergebnis der Untersuchung an Sie weitergeleitet oder es werden ggfs. weitere Untersuchungen notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Für eine korrekte Bearbeitung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsteller mit Anschrift und Kontaktadressen
- Art des Bauvorhabens
- Anschrift des Baugrundstücks
- Lage des Baugrundstücks (Ort, Ortsteil, Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nr.)
- Kurze Beschreibung der erforderlichen Erdarbeiten (Tiefe in Meter)
- bisherige und zukünftige Nutzung des Baugrundstücks
- geplanter Baubeginn
Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:
- DIN-A4 Kartenausschnitt, dreifach (maßstabgerechte Kopien genügen), aus der “Deutschen Grundkarte” im Maßstab 1 : 5000, auf dem die zu untersuchende Fläche bzw. das Grundstück möglichst genau in Rot umrahmt ist,
- Betretungserlaubnis für den Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW,
- Übersicht über vorhandene Versorgungsleitungen,
- Erklärung, ob es sich um eine – gegebenenfalls auch ehemalige – bundeseigene Liegenschaft handelt.
Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.
Der Antrag (inklusive Anlagen) wird sodann vom Ordnungsamt an den staatlichen Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Dieser führt eine Luftbildauswertung durch.
Weitere Informationen zum Thema Kampfmittelbeseitigung erhalten Sie auf den Internetseiten der
Bezirksregierung Arnsberg: https://www.bra.nrw.de/recht-ordnung/gefahrenabwehr/kriegsluftbildauswertung-zur-kampfmittelsuche
und Bezirksregierung Düsseldorf: https://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/3b_luftbildauswertung.html
Voraussetzungen:
- Für die Fläche liegt eine Luftbildauswertung auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vor
- Die Luftbildauswertung hat Hinweise auf Kampfmittel ergeben
- Sie planen Spezialtiefbaumaßnahmen gemäß dem Merkblatt für Baugrundeingriffe
- Der konkrete Beginn der geplanten Maßnahmen steht zum Zeitpunkt der Antragstellung fest
Gebühren:
- Grundsätzlich keine
- vor- und nachbereitende Maßnahmen sowie baubegleitende Maßnahmen (Fläche für die Untersuchung vorbereiten bzw. Zustand nach Überprüfung wiederherstellen)
- Mehrkosten für z.B. abschnittweise Überprüfung
- Kostentragung bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft
Kontakt:
E-Mail: ordnungsamt@bad-honnef.de
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