Einrichtung eines Absoluten Haltverbots in der Brunnenstraße zwischen Grabenstraße und Selhofer Straße
Bad Honnef. Die Stadt Bad Honnef muss in der Brunnenstraße eine weitere Anpassung des Parkraums vornehmen. In der Brunnenstraße wird in den kommenden Tagen im Bereich der Einmündung der Grabenstraße ein Absolutes Haltverbot eingerichtet.
Wie bereits mitgeteilt, hatte es im Frühjahr verstärkt Beschwerden aus der Grabenstraße gegeben, weil parkende Autos das Befahren und Verlassen von Privatgrundstücken erschwert hatten. Im Zuge der Neuregelung des ruhenden Verkehrs auf der Grabenstraße hat sich das Problem falsch parkender Autos auf die benachbarte Brunnenstraße verlagert: bis heute wird in der Brunnenstraße hinter der Einmündung Grabenstraße bis weit in den geschützten 5-Meter-Bereich der Einmündung hinein geparkt.
Dadurch ist es in den vergangenen Monaten zunehmend zu Behinderungen von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen gekommen. Auch Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst können die Einmündung aufgrund der häufig zu geringen Durchfahrtsbreiten nicht mehr zügig oder im Schlimmsten Fall gar nicht passieren.
Die Stadt Bad Honnef ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einschließlich der Einhaltung der Durchfahrtsbreiten für Einsatz-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge verpflichtet. Daher müssen das Absolute Haltverbot eingerichtet und die Einhaltung kontrolliert werden.