Evakuierung nach einem Kampfmittelfund – Fragen und Antworten
Häufige Fragen und allgemeine Antworten zum Fund von Kampfmitteln
und dem Verhalten im Falle einer angeordneten Evakuierung
Warum muss bei einer Kampfmittelbeseitigung evakuiert werden?
Frühere Entschärfungen und Sprengungen von Kampfmitteln haben gezeigt, dass das Risiko einer unkontrollierten Detonation mit verheerender Sprengkraft auch über 70 Jahre nach Herstellung der Kampfmittel weiterhin gegeben ist. Auch wenn Kampfmittel alt, verrostet und deformiert sind: Sie sind und bleiben explosiv und im Falle einer unkontrollierten Explosion meist tödlich.
Gefahr geht auch von den Trümmern eines explodierenden Kampfmittels aus. So durchschlug nach einer Sprengung eines Blindgängers im Frühjahr 2010 in Göttingen ein massives Bruchstück einer gesprengten Weltkriegsbombe ein Hausdach in über 700 Metern Entfernung.
Daher bewerten Sprengmeister jeden Fund und jeden Fundort genau und ermitteln einen entsprechenden Radius, der zur Sicherheit der Bevölkerung evakuiert werden muss.
Bin ich verpflichtet, meine Wohnung im Gefahrenbereich zu verlassen?
Ja, alle Personen müssen auf Anordnung von Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt sämtliche Gebäude im festgesetzten Sicherheits- und Evakuierungsbereich verlassen. Je schneller und unkomplizierter dies geschieht, desto schneller können Kampfmittel beseitigt und anschließend auch die Sperrungen aufgehoben werden. Die Stadtverwaltung hat die Pflicht, ihre Bevölkerung vor den Gefahren einer Kampfmittelbeseitigung zu schützen.
Kommen Anwohnerinnen und Anwohner ihrer Pflicht zum Verlassen des Gefahrenbereichs nicht nach, kann und muss das Verlassen des Gefahrenbereichs durch Ordnungsamt und Polizei durchgesetzt werden. Erst wenn alle Personen den Sicherheitsbereich verlassen haben, darf die Kampfmittelbeseitigung beginnen.
Wo kann ich in der Zeit der Evakuierung unterkommen?
Die Stadt Bad Honnef wird Sammel- und Betreuungsstellen zum Aufenthalt während der Kampfmittelbeseitigung einrichten. Sie werden durch Lautsprecherdurchsagen, auf der Internetseite und von Einsatzkräften vor Ort über die nächstgelegene Stelle informiert. Sie dürfen auch bei Freunden oder Verwandten unterkommen, die Stadt verlassen, ins Restaurant, außerhalb des Gefahrenbereichs spazieren oder ins Kino gehen.
Die Betreuungsstelle wurde eingerichtet in der Turnhalle der Theodor-Weinz Grundschule, Burgwiesenstraße 31, Aegidienberg.
Muss ich besondere Vorkehrungen am Haus oder in der Wohnung treffen?
Verlassen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung wie gewohnt: Schalten Sie Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen und Bügeleisen ab. Bitte schließen Sie alle Fenster und Türen. Schließen Sie ihre Haus- und Wohnungstür ab. Rollläden sollten, sofern vorhanden, geschlossen werden.
Was muss oder sollte ich mitnehmen?
Bitte nehmen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mit. Empfohlen wird, auch etwas Bargeld, EC- und Kreditkarten und die Krankenkassenkarte mitzunehmen. Bitte nehmen Sie auch wichtige Medikamente, die sie in den nächsten Stunden benötigen könnten, mit.
Und bitte vergessen Sie bitte nicht Ihre Haus- und Autoschlüssel.
An den Sammelstellen wird es Getränke und, je nach Dauer der Kampfmittelbeseitigung, auch Snacks geben. Es schadet aber nicht, wenn Sie ihre eigenen Snacks, Gebäck oder Obst mitnehmen.
Was ist mit meinen Haustieren?
Bitte stellen Sie für Ihre Klein- und Haustiere ausreichend Futter und Wasser für die nächsten Stunden bereit – selbst dann, wenn die eigentliche Kampfmittelbeseitigung nur wenige Minuten dauern wird. Es kann jederzeit zu unvorhergesehenen Verzögerungen etwa bei der Evakuierung oder der Entschärfung oder Sprengung kommen.
Freigänger-Katzen sollten Sie ins Haus locken.
Sofern Sie ihre Hunde mitnehmen möchten, denken Sie unbedingt an eine kurze und sichere Leine, etwas Futter und einen Wassernapf.
Ist mein Haus oder meine Wohnung während der Evakuierung vor Plünderern geschützt?
Die Einsatzkräfte von Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr werden die Evakuierung des Gefahrenbereichs durchführen und überwachen. Zur Verhinderung von Straftaten wie Diebstahl und Plünderung werden Polizei und Ordnungsamt verstärkt Präsenz zeigen und den evakuierten Gefahrenbereich überwachen.
Einen hundertprozentigen Schutz vor Einbrechern und Plünderern gibt es nicht. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie beim Verlassen Ihrer Wohnung Fenstern und Türen richtig verschließen.
Was tue ich, wenn ich oder ein Nachbar eine Wohnung nicht selbstständig verlassen kann?
Pflege- oder Hilfsbedürftige Personen können sich selbst über ihren Hausnotruf bei den entsprechenden Notruf- und Serviceleitstellen melden. Dort wird dann die eine Evakuierung durch den Krankentransport, Rettungsdienst oder auch Behindertenfahrdienst veranlasst. Derartige Transporte im Rahmen einer Evakuierung einschließlich der Rückkehr in die eigene Wohnung sind für die Betroffenen kostenlos.
Hilfsbedürftige Personen können sich auch selbst an die oben genannte Rufnummer der Stadt oder der Feuerwehr wenden bzw. von Nachbarn gemeldet werden.