Wahl des 21. deutschen Bundestages 2025
Allgemeine Informationen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages
am Sonntag, den 23. Februar 2025
Aufgrund der vorgezogenen Wahl des 21. Deutschen Bundestages ist der Zeitraum zur Stimmabgabe per Briefwahl erheblich verkürzt. Die Möglichkeit zur Online-Wahlscheinantragstellung wird erst ab Montag, den 3. Februar 2025, 00:00 Uhr bestehen.
WAHLBERECHTIGUNG
Für die Teilnahme an der Bundestagswahl gelten folgende Zulassungsbedingungen:
Wahlberechtigt sind:
- alle Deutschen,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am 23. Februar 2007) oder früher geboren sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
- wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
- derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.
WIE wird gewählt?
Alle Wahlberechtigten haben jeweils zwei Stimmen: mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern sie an Bundestagswahlen teilnehmen möchten, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen, in der sie zuletzt gemeldet waren.
!Hier können Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis herunterladen!
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag (Fall 1, frühere Wohnung oder früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland) können Sie, sofern Sie zuletzt in Bad Honnef gemeldet waren, postalisch oder als Scan bzw. Foto E-Mail oder per Fax dem Wahlamt Bad Honnef senden. Der Antrag (Fall 2, Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen) muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Wahlamt der Stadt Bad Honnef
Rathausplatz 10a (ggü. Rathaus, rechts vom Eingang Bürgerbüro)
Postanschrift: Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef
E-Mail:
Briefwahlbüro Tal (Rathausplatz 10a):
ab dem 29.01.2025 wie folgt:
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
nur am Freitag den 21.02.2025 von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
(Montag und Dienstag ist das Wahlbüro geschlossen)
Briefwahlbüro Aegidienberg (Bürgerbüro Aegidiusplatz):
ab dem 30.01.2025 wie folgt:
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr
nur am Freitag den 21.02.2025 von 14:00 – 18:00 Uhr
BRIEFWAHL
- Sie möchten nicht im Wahllokal wählen?
- Sie sind am Wahltag verreist oder wissen noch nicht sicher, ob Sie sich an diesem Tag in Bad Honnef aufhalten?
- Sie können Ihr Wahllokal wegen eines anderen wichtigen Termins oder aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen aufsuchen?
Dann haben Sie die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltermin Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Hierzu müssen Sie einen „Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins“ stellen.
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Persönliche Antragstellung (im Briefwahlbüro)
Die Briefwahlbüros werden voraussichtlich in der 5. Kalenderwoche öffnen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unter dem Reiter Öffnungszeiten Briefwahlbüro. Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis/Reisepass/Identitätsausweis und/oder Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Zur schnelleren Antragstellung ist es hilfreich, wenn der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorab ausgefüllt und unterzeichnet ist.
Schriftliche Antragstellung
Für die schriftliche Antragstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- OLIWA – Online Wahlschein
Nur in der Zeit vom 20.01.2025, 0 Uhr, bis zum 19.02.2025, 15 Uhr; die Angaben von Wahlbezirk und Wählerverzeichnis-Nummer sind keine Pflichteingaben.
- Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 20.01.2025 mit der Post eine Wahlbenachrichtigung übersandt. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. Dieser muss ausgefüllt und unterzeichnet werden.
- Formlose Antragstellung mittels Brief, E-Mail oder Fax
Geben Sie bitte Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.
Der Antrag (2. und 3.) kann
-
- auf dem Postweg in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bad Honnef gesendet oder
- in einen der Hausbriefkästen am Rathaus oder am Bürgerbüro in Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, eingeworfen oder
- im Briefwahlbüro, Rathausplatz 10a, abgegeben werden.
Der Antrag sollte unverzüglich gestellt werden, damit dieser zeitnah bearbeitet und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an Sie versandt werden können (bitte Postlaufwege für Hin- und Rücksendung beachten).
Wie geht es weiter?
Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages beim Wahlamt erhalten Sie die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, weißen Stimmzettelumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt) auf dem Postweg übersandt.
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig an die Wahlbehörde zurückgesendet bzw. dort abgegeben werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Briefwahlunterlagen können bis zum 21.02.2025, 15 Uhr beantragt werden.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm*ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm*ihr bis zum 22.02.2024, 12 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Der nicht zugegangene Wahlschein wird für ungültig erklärt.
Antragstellung/Abholung von Wahlunterlagen für eine andere Person
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er*sie dazu berechtigt ist. Auch die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Das Erfordernis einer Vollmacht gilt auch für Ehepartner und andere Familienmitglieder. Bei der Antragstellung hat der*die Bevollmächtigte zu bestätigen, dass er*sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wichtiger Hinweis für den Wahltag
Der*Die Wähler*in trägt das alleinige Risiko, dass sein*ihr Wahlbrief die auf dem Umschlag aufgeführte Wahlbehörde (Der Bürgermeister, Wahlamt, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef) rechtzeitig erreicht. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen am Wahltag sind weder berechtigt noch verpflichtet, Wahlbriefe entgegenzunehmen. Vielmehr obliegt es alleine dem*der Wähler*in, den Wahlbrief auch noch am Wahltag rechtzeitig bei der Wahlbehörde abzugeben.
Aufgrund der vorgezogenen Wahl des 21. Deutschen Bundestages ist der Zeitraum zur Stimmabgabe per Briefwahl erheblich verkürzt. Die Möglichkeit zur Online-Wahlscheinantragstellung wird ab Montag, den 3. Februar 2025, 00:00 Uhr bestehen.
(bitte hier klicken)
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Online-Wahlscheinantrag
Hilfe beim Wählen
Hilfe für Menschen mit einer Seh-Behinderung
Für seh-behinderte Wähler und Wählerinnen gibt es ein Hilfsmittel.
Es heißt Stimmzettel Schablone.
Die Schablone ist aus Pappe.
Der Stimmzettel wird in die Schablone hinein geschoben.
Die Schablone hat Löcher.
Dort können Sie ankreuzen.
Wähler*innen, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org/wahlen
Können Sie den Stift nicht alleine benutzen?
Oder können Sie nicht gut/schlecht lesen?
Fragen Sie einen Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin nach Hilfe.
Oder bringen Sie eine Person mit, die Ihnen helfen kann.
Diese Person kann Ihnen
- den Stimmzettel vorlesen
- das Kreuz für Sie machen
Diese Person ist verpflichtet Ihrem Wählerwillen folge zu leisten und darf Ihre Stimme nicht verraten, denn Wahlen sind Geheim.
WAHLHELFER
Für die Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar 2025, für die kommenden Kommunalwahl im Herbst 2025 sowie für künftige Wahlen sucht die Stadt Bad Honnef freiwillige Wahlhelfer, die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und bei der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen.
Die Hilfe der Bürger*innen am Wahltag in den Wahllokalen und bei der Briefwahl ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wer mitmacht, erhält am jeweiligen Wahltermin als Dankeschön eine Aufwandsentschädigung.
Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr, anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Es ist üblich, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes eine Art “Schichtbetrieb” vereinbaren, so dass die Wahlhelfer nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein müssen. Die Wahlhelfer bei der Briefwahl beginnen ihren Einsatz erst um 15 Uhr. Ihre Tätigkeit umfasst die Prüfung der Wahlbriefe. Die nach ihrer Prüfung zugelassenen Stimmzettelumschläge werden verschlossen in Wahlurnen gesammelt. Ab 18 Uhr werden die verschlossenen Stimmzettelumschläge geöffnet und ausgezählt.
Aufgerufen ist jede*r Wahlberechtigte. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Damit alle Beteiligten ihre Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, erhalten alle Wahlhelfer mit ihrer Berufung ein umfassendes Merkblatt übersandt. Zudem werden für die Vorsteher*innen und die Schriftführer*innen sowie für deren Vertreter*innen zusätzliche Schulungen im Rathaus durchgeführt. Alle Interessenten werden gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Bad Honnef zu wenden.
Für die Meldung als Wahlhelfer können Sie das nachstehende Formular benutzen
Das Wahlamt der Stadt Bad Honnef bedankt sich vorab ganz herzlich für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.
WAHLERGEBNISSE
Hier finden Sie ab Sonntag, den 23. Februar 2025, 18:00 Uhr die Ergebnisse für die Stadt Bad Honnef: Wahlergebnisse