Veranstaltungen

Wenn Sie in Bad Honnef eine Veranstaltung organisieren und durchführen möchten, müssen Sie dieses frühzeitig bei der Verwaltung anzeigen.

Grundsätzlich gilt eine Meldefrist von vier Wochen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 erwarteten Besuchern/Teilnehmern ist der Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Erst durch die Anzeige und eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung ist es möglich, das konkrete Gefährdungspotenzial und die Komplexität der Prüfung einzustufen. Nach Eingang Ihrer Anzeige erfolgt daher eine erste Prüfung durch die Ordnungsbehörde als Koordinierungsstelle. Von dort werden die eingereichten Unterlagen an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet. Die beteiligten Stellen (Polizei, Feuerwehr, Stadtverwaltung) prüfen daraufhin, welche Maßnahmen erforderlich sind. Die in der jeweiligen Erlaubnis enthaltenen Auflagen sollen dann gewährleisten, dass die Veranstaltung für Teilnehmer, Besucher und Anwohner in jeder Hinsicht gefahren- und störungsfrei abläuft.

Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen soll ein detailliertes Veranstaltungskonzept vorgelegt werden. Je nach Bewertung kann dann in Abstimmung mit anderen Stellen/Fachämtern und weiteren Sicherheitsbehörden ein ausführliches Sicherheitskonzept notwendig werden.

Nachtruhe

Der wohl häufigste Zwischenfall – egal ob private oder öffentliche Party – ist die Ruhestörung durch zu laute Musik und feiernde (laute) Gäste. Wichtig ist hier die Beachtung der Nachtruhe von 22:00–06:00 Uhr. Nachbarn, die sich gestört fühlen, haben das Recht auf Ruhe und können dies mittels Polizei und/oder Ordnungsbehörde auch einfordern. Die Veranstaltung sollte daher frühzeitig den direkten Nachbarn angekündigt werden. Oft gibt es dafür Verständnis und es kann durchaus auch einmal länger gefeiert werden, selbst wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht. Auch Hinweiszettel in den Briefkästen der Nachbarn können helfen, einem Streit aus dem Wege zu gehen, aber auch hier gilt: Ein Aushang ist zwar nett, im Zweifel bewirkt er aber nichts, wenn ein Nachbar seine Ruhe haben möchte. Eine Ausnahme von der gesetzlich vorgegebenen Nachtruhe für private Veranstaltungen gibt es nicht. Für öffentliche Veranstaltung besteht in Einzelfällen die Möglichkeit einer Ausnahme, sofern ein öffentliches Bedürfnis für die Veranstaltung bejaht wird und dieses Bedürfnis das Ruhebedürfnis der Anwohner überwiegt.

Anträge für Veranstaltungen

Antrag Kleinveranstaltung

Antrag Großveranstaltung (ab 500 Personen)

Checkliste für die Durchführung einer barrierearmen / barrierefreien Veranstaltung

Ansprechpartner:

Für ordnungsrechtliche Fragen:
Frau Annette Engels
E-Mail: ordnungsamt@bad-honnef.de

Für allgemeine Fragen:
Frau Sonja Schwalbe
Telefon: 02224/184 -105
E-Mail: sonja.schwalbe@bad-honnef.de

Ordnung