Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen (zu gewerblichen Zwecken)
Das Errichten von Gegenständen zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Sondernutzung (Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus) dar. Sondernutzungen sind insbesondere das Aufstellen von
- Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
- Werbeständern/Verkaufsauslagen
- Plakatierung
- Informations- und Verkaufsständen
- Verteilen von Handzetteln/Werbematerial.
Da bei der Vielzahl an Sondernutzungsfällen nicht alle abschließend aufgeführt werden können, wird empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.
Nutzen Sie zur Beantragung die auf dem rechten Abschnitt angebotenen Antragsformulare.
Gebühren:
Für die unter anderem oben genannten Sondernutzungen werden Gebühren nach der Satzung der Stadt Bad Honnef über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren variiert in Abhängigkeit von Art, Dauer und Größe der Sondernutzungen.
Kontakt:
Gewerbe