Jugendhilfe im Strafverfahren
Aufgabe der Jugendgerichtshelfer ist die Mitwirkung im Jugendstrafverfahren. Der/ die straffällig gewordene Jugendliche soll vor allem Unterstützung in seiner/ ihrer Entwicklung erhalten und nicht ausschließlich bestraft werden.
Sobald ein Jugendlicher (ab 14 Jahre) oder ein Heranwachsender (18-20 Jahre) straffällig und angezeigt wird, erhält die Jugendhilfe darüber eine Mitteilung. Die Jugendgerichtshelfer setzen sich daraufhin mit den jungen Straftätern und ihren Familien in Verbindung und beraten sie. Sie begleiten die jungen Menschen und deren Familien beim bevorstehenden Verfahren vor dem Jugendgericht und betreuen sie bei Bedarf danach.
Die Jugendgerichtshelfer verfassen für das Jugendgericht einen Bericht, in dem die persönliche, familiäre und soziale Situation des jungen Menschen beschrieben wird. Sie schlagen ein Strafmaß vor und informieren über mögliche Leistungen der Jugendhilfe. Die Begleitung im Anschluss an das Gerichtsverfahren umfasst die sozialpädagogische Betreuung des jungen Menschen und gegebenenfalls seiner Familie.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist außerdem mit der Vermittlung, Durchführung und Überwachung der vom Gericht angeordneten Weisungen und Auflagen befasst.
Für wen?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Angebot für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren, die mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind sowie für deren Eltern.
Tagesbereitschaft
Montag – Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner*Innen:
Sommer, Angelica
Telefon 02224/184-192
Fax 02224/184-4444
Mail angelica.sommer@bad-honnef.de
Zimmer 127
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