Hundesteuer – Steuerbefreiung

Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag, jedoch nur für einen Hund, gewährt, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient. Der Antrag auf Steuerbefreiung ist schriftlich beim Steueramt zu stellen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung/benötigte Unterlagen

– Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B, Bl, aG oder H
– Nachweis über die Eignung des Hundes

Bearbeitungskosten
Gebührenfrei

Ansprechpartner

Frank Giesen
Zimmer 245
Telefon: 02224/184-148
Telefax: 02224/184-4148
E-Mail: frank.giesen@bad-honnef.de