Grundsteuererlass

Grundsteuer – Erlass ist wegen Unwirtschaftlichkeit nur im Ausnahmefall möglich. Der Antrag ist bis zum 30.03. des auf Erlasszeitraum folgenden Kalenderjahres zu stellen. Ein Erlassantrag kann bei folgenden Gründen gestellt werden:

  • wegen Unwirtschaftlichkeit bei vermieteten Räumlichkeiten (Leerstand) oder
  • bei dauerhafter Unrentierlichkeit von denkmalgeschützten Gebäuden aufgrund der denkmalgerechten höheren Aufwendungen

Ansprechpartner / -innen

Silke Wüllner
Sachbearbeiterin
Zimmer 245

Telefon: 02224/184-147
Telefax: 02224/184-4147

E-Mail-Adresse: silke.wuellner@bad-honnef.de