Grundsteuererlass
Grundsteuer – Erlass ist wegen Unwirtschaftlichkeit nur im Ausnahmefall möglich. Der Antrag ist bis zum 30.03. des auf Erlasszeitraum folgenden Kalenderjahres zu stellen. Ein Erlassantrag kann bei folgenden Gründen gestellt werden:
- wegen Unwirtschaftlichkeit bei vermieteten Räumlichkeiten (Leerstand) oder
- bei dauerhafter Unrentierlichkeit von denkmalgeschützten Gebäuden aufgrund der denkmalgerechten höheren Aufwendungen
Ansprechpartner / -innen
Silke Wüllner
Sachbearbeiterin
Zimmer 245
Telefon: 02224/184-147
Telefax: 02224/184-4147
E-Mail-Adresse: silke.wuellner@bad-honnef.de