Gewerbeanmeldung
Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit. Die Gewerbeanmeldung ist beim Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef gleichzeitig mit dem Beginn der Gewerbetätigkeit vorzunehmen.
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
- Neuerrichtung eines Betriebs (Hauptniederlassung),
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
- Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Für freiberufliche Tätigkeiten entfällt die Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Allerdings müssen sie diese beim zuständigen Finanzamt anmelden. Ob es sich wirklich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, sollten Sie mit dem zuständigen Finanzamt oder dem Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef abklären.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei),
- Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten),
- Verwaltung eigenen Vermögens (u.a. Vermietung von Wohneigentum),
- Erziehung von Kindern gegen Entgelt,
- Unterrichtswesen.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, dem Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit). Zu den Ausnahmen oder Beschränkungen zählen u.a.
- die Erlaubnispflicht,
- die Eintragung in die Handwerksrolle oder
- der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern.
Erlaubnispflichtig sind (nicht abschließend):
- Gaststättenbetriebe
- Spielhallen
- Maklergewerbe
- Finanzanlagenvermittlung
- Taxen, Mietwagen
- Güterkraftverkehr
- Fahrschulen
- Apotheken
- Arbeitnehmerüberlassung
- Bewachungsgewerbe
- Reisegewerbe
Nähere Informationen über die Erlaubnispflichten erhalten Sie beim Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef.
Bearbeitungskosten:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften
Gebühr: 26,00 €
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: 33,00 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: 13,00 €
- Ausstellung einer Zweischrift der Gewerbeanmeldung
Gebühr: 15,00 €
Um die Antragstellung einfacher zu gestalten, stellt Ihnen das Gewerbeamt eine umfangreiche Broschüre mit wissenswerten Informationen und einer Checkliste zur Verfügung, welche Sie hier runterladen können.
Kontakt:
E-Mail: gewerbe@bad-honnef.de