Gewalt gegen Frauen wird oft bagatellisiert oder ignoriert. Frauen wird häufig die Schuld gegeben, wenn sie Gewalt erfahren. Die Folge: Betroffene sprechen aus Scham und Angst nicht über das Erlebte. Das muss sich ändern.
Gewaltbetroffene Frauen, aber auch unterstützende Freundinnen und Freunde sowie Angehörige und Fachkräfte können sich an das bundesweite Hilfetelefon (Tel. 0800 116 016) wenden. Die Beratung erfolgt rund um die Uhr, anonym, vertraulich, mehrsprachig und barrierefrei.
Die Beraterinnen des Hilfetelefons beraten zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Dabei orientieren sie sich an den Fragen und Bedürfnissen der Anrufenden. Darüberhinaus können sich gewaltbetroffene Frauen und unterstützende Personen auf der Website www.hilfetelefon.de auch über die Onlineberatung per E-Mail oder Chat an das Hilfetelefon wenden. Die Gespräche sind vertraulich und können anonym geführt werden. Mittels Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich. Hörgeschädigte oder Schwerhörige können über die Website kostenfrei einen Dolmetschdienst in Anspruch nehmen. Das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons wird in deutsche Gebärden- oder Schriftsprache übersetzt.
https://www.hilfetelefon.de/leichte-sprache.html
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20 Jahre Runder Tisch gegen häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis:
Im Rhein-Sieg-Kreis hat sich im Jahr 2002 der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt gegründet, um die Rahmenbedingungen für effektive Schutz- und Hilfsmaßnahmen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder zu verbessern. Die Beteiligten – Vertreterinnen und Vertreter des Opferschutzes der Polizei, Frauenzentren und –häuser, Staatsanwaltschaft, Jugendämter, freier Verbände etc. – haben sich zu bestimmten Abläufen bei Fällen häuslicher Gewalt verabredet: So gibt die Polizei vor Ort die Kontaktdaten des Opfers (bei entsprechender Einwilligung) an die Frauenzentren im Rhein-Sieg-Kreis weiter, die dann sehr kurzfristig Kontakt mit dem Opfer aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Parallel dazu werden die Daten der Kinder an das zuständige Jugendamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, inwieweit eine Kindesgefährdung vorliegt. Die übrigen Akteure im Runden Tisch unterstützen die Opfer durch weitergehende, spezifische Beratungsangebote.