Verdienstausfall
Verdienstausfall anlässlich von Feuerwehreinsätzen
Gerade die Freiwillige Feuerwehr ist auf die Unterstützung der Arbeitgeber angewiesen, welche Ihre Mitarbeiter im Einsatzfall zur Feuerwehr gehen lassen. Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit an einem Einsatz teilgenommen hat? In diesen Fällen besteht nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wiederum hat allerdings gegenüber dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr, also der Stadt Bad Honnef, einen Anspruch auf Erstattung des weitergezahlten Arbeitsentgeltes einschließlich der gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit. Diese Regelung bezieht sich nur auf private Arbeitgeber. Diese können die Erstattung bei der Stadtverwaltung Bad Honnef, geltend machen.
Selbstständige haben ebenfalls die Möglichkeit Ihre Ausfallkosten bei der Stadtverwaltung Bad Honnef geltend zu machen. Die Erstattungsmöglichkeit bezieht sich ausschließlich auf private Arbeitgeber und Selbstständige, nicht jedoch auf Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bzw. Einrichtungen, die aus tarifrechtlichen Gründen als öffentlicher Dienst anzusehen sind.
Kontakt:
feuerschutz@bad-honnef.de
Zimmer: 014a
Feuerwehr,Feuerschutz