BÜRGERBETEILIGUNG
Möglichkeiten wie sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen können – Nachstehend ein Überblick über die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sich an der kommunale Willensbildung zu beteiligen:
• Wahlrecht
• Petitionsrecht nach Art. 17 GG und Art. 4 und 41a Landesverfassung
• Einwohnerversammlung § 23 GO NRW
• Anregungen und Beschwerden § 24 GO NRW
• Einwohnerantrag § 25 GO NRW
• Bürgerbegehren § 26 GO NRW
• Bürgerentscheid § 26 GO NRW
• Einwohnerfragestunde § 48 GO NRW
• Informationsfreiheitsgesetz
• Einsichtnahme in Akten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens
• Anregung- und Beschwerdeplattform auf der Homepage
• Unmittelbare Ansprache oder Schreiben an die Verwaltung
• Gründung von Initiativen